28. Oktober 2025

Wohnberechtigungsschein: Der Weg zur vergünstigten Sozialwohnung

In Baden-Württemberg können Menschen mit geringem Einkommen Anspruch auf eine sogenannte Sozialwohnung haben, die vom Staat subventioniert wird. Dazu benötigen sie einen speziellen Nachweis, den Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser ermöglicht ihnen, eine geringere Miete zu zahlen. Anspruch auf eine Sozialwohnung haben viele Menschen – nur fehlt es überall an entsprechenden Wohnungen. „40 bis 45 Prozent der Tübinger Haushalte haben Anspruch auf eine Sozialwohnung. Dazu gehören viele Familien mit durchschnittlichem Einkommen, die aufgrund der hohen Mieten in Tübingen einen Wohnberechtigungsschein beantragen können“, heißt es zum Beispiel auf der Homepage der Stadt Tübingen. Sozialwohnungen sind immer günstiger als andere – die genau Miethöhe hängt aber auch hier von Alter, Lage und Standard der Wohnung ab.

Voraussetzungen
Die wichtigsteVoraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Entscheidend ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. So kann beispielsweise ein Zweipersonenhaushalt in Baden-Württemberg mit einem Einkommen von bis zu 57.800 Euro pro Jahr einen Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung zu vergünstigten Konditionen erhalten. Das gilt auch für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis für mehr als ein Jahr haben.

Antragstellung
Zuständig sind in der Regel die Gemeinden des Wohnortes. Antragsteller, die noch nicht in Baden-Württemberg wohnen, können sich an die Gemeinde wenden, in der sie künftig wohnen möchten. Mit dem folgenden Antrag lässt sich ein Wohnberechtigungsschein in der gewünschten Gemeinde beantragen:
Service Portal BW | Wohnberechtigungsschein beantragen
Der Wohnberechtigungsschein gilt im gesamten Bundesland und ist maximal ein Jahr gültig. Bei einem Umzug in eine neue Sozialwohnung muss eine neue Bescheinigung beantragt werden. Mit dem Wohnberechtigungsschein kann man sich im Kreis Tübingen dann bei mehreren Wohnungsbaugesellschaften – zum Beispiel der GWG oder der Kreisbau bewerben. Eine Übersicht gibt es in der Broschüre des Jobcenters „Wie finde ich eine Wohnung in Tübingen“:
Jobcenter | Wie finde ich eine Wohnung in Tübingen (PDF)

Wohnraum
Sozialwohnungen müssen – je nach Zahl der Haushaltsmitglieder – eine bestimmte Größe und Anzahl von Zimmern haben. Daher enthält der Wohnberechtigungsschein Angaben zur Größe der Wohnung, die angemessen ist und somit der Größe des Haushalts des Antragstellers entspricht. So stehen beispielsweise für einen Zweipersonenhaushalt bis zu 60 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Sonderregelungen gelten beispielsweise für Menschen mit Behinderung oder für die Aufnahme von pflegebedürftigen Personen in die Wohnung. Dann gibt es einen Anspruch auf eine größere Wohnung.
Nähere Informationen zur Wohnungsgröße finden sich in der MLW BW | Broschüre zur Wohnberechtigung.

Das Land unterstützt Sozialwohnungsbau
Baden-Württemberg unterstützt den sozialen Wohnungsbau mit vergünstigten Krediten und Zuschüssen. Bauherren – meist sind das Wohnungsbauunternehmen – müssen im Gegenzug für einen bestimmten Zeitraum sogenannte Belegungs- und Mietbeschränkungen einhalten. In Baden-Württemberg gab es im Januar 2024 rund 53.600 solcher staatlich finanzierten Wohnungen, die einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen. Der Bedarf ist allerdings sehr viel größer: Laut einer Studie, die der „Staatsanzeiger“ zitiert, bräuchte das Land 200.000 zusätzliche Sozialwohnungen.
Weitere Informationen finden sich unter: MLW BW | Wohnberechtigung

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