Zahnersatz kann ganz schön teuer werden, denn trotz Krankenversicherung müssen Patienten oft selbst viel zuzahlen. Doch wer monatlich brutto weniger als 1582 Euro zur Verfügung hat, kann beantragen, dass seine Krankenkasse die ganzen Kosten übernimmt. Das meldet unter anderem die AOK. Die Kassen übernehmen aber nur die Kosten für die Regelversorgung. Wer aufwendigeren Zahnersatz möchte, muss das aus eigener Tasche bezahlen.
Die Härtefallregelung gilt auch für Bezieher von Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 2175,25 Euro, für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 395,50 Euro. Als Angehörige gelten Eheleute und gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.
Der erhöhte Zuschuss muss vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder in der Zahnarztpraxis.
Höherer Zuschuss möglich
Auch wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das nennt sich „individuelle Härtefallregelung“. PatientInnen bekommen dann nicht den doppelten Festzuschuss wie im normalen Härtefall, aber immerhin mehr Geld. Die Höhe hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab. Wer 2026 wenig mehr als die genannten 1582 Euro zur Verfügung hat, sollte sich deshalb an seine Krankenkasse wenden.
Kaum Ansprüche für Asylbewerber
Asylbewerber haben in den ersten drei Jahren nur dann Anspruch auf Zahnersatz, „wenn es im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“, so das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach fallen sie unter die Härtefallregelung – falls sie ein Anspruch auf Zahnersatz haben.
Bei anerkannten Asylbewerbern gilt das gleiche wie bei allen anderen Krankenversicherten: Es kommt auf die Höhe des Einkommens an. Für Bürgergeldempfänger gilt die Härtefallregelung. Für Arbeitnehmer kommt es darauf an, wie viel sie verdienen.
Weitere Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/haertefallregelung-beim-zahnersatz-wer-hat-anspruch-12887
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