Von Yana Rudenko
In Baden-Württemberg legen die Gemeinden die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege fest. Wird der Beitrag zur finanziellen Belastung, kann die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) des Landkreises Tübingen die Gebühren reduzieren oder ganz übernehmen. Das gilt für alle Betreuungsformen – kommunal, freigemeinnützig oder in Tagespflege.
Wer entscheidet und nach welchen Kriterien
Zuständig ist das örtliche Jugendamt. Entscheidend sind das Haushaltseinkommen und die individuelle Familiensituation. Da die Beitragstabellen von Gemeinde zu Gemeinde variieren, unterscheiden sich auch die Voraussetzungen innerhalb des Landkreises.
Wann weniger gezahlt wird
Eine Entlastung kommt in Betracht, wenn der Elternbeitrag unverhältnismäßig ist. Häufige Gründe sind niedriges Einkommen, mehrere betreute Kinder oder besondere Lebenslagen. Die Entlastung gilt ab dem Datum der Antragstellung.
Was übernommen wird – und was nicht
Gefördert wird in der Regel der Elternbeitrag für die Betreuung. Essensgeld zählt zumeist nicht dazu. Für das Mittagessen und Verpflegung gibt es jedoch separate Vergünstigungen: Mit Leistungen aus dem Bildungspaket BuT, der KreisBonusCard oder KreisBonusCard Extra ist das Mittagessen oft kostenfrei, Frühstück und Snacks werden ermäßigt. Die konkreten Konditionen hängen von Gemeinde und Träger ab.
Antragstellung
Anträge laufen über die WJH im Landratsamt Tübingen; in kreisfreien Städten über die jeweilige Stadtverwaltung. Die Online-Beantragung ist über das Landesportal service-bw oder direkt über die Kreis-Webseite möglich. Üblicherweise werden Einkommensnachweise und eine kurze Darstellung der Familiensituation benötigt. Die Antragstellung ist kostenfrei; die Bearbeitungszeit richtet sich nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen.
Praktische Hinweise
Vor der Antragstellung lohnt der Blick auf weitere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag – sie eröffnen häufig zusätzliche Entlastungen bei Beiträgen und Verpflegung. Unterstützung beim Zusammenstellen der Unterlagen bieten Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, zum Beispiel Caritas oder Diakonie.
Antragstellung und detaillierte Informationen sind auf dem offiziellen Portal des Landkreises Tübingen verfügbar unter Kreis Tübingen | Gebührenermäßigung beantragen.
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