25. August 2026

Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler

Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Grundschulklasse in Deutschland erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den folgenden Jahren wird der Anspruch schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet. Ab August 2029 gilt er für alle Grundschulkinder der Klassen eins bis vier.

Ganztagsbetreuung auch in den Schulferien

Der Anspruch umfasst grundsätzlich acht Stunden Betreuung pro Tag an fünf Werktagen. Die Unterrichtszeit wird dabei mitgerechnet. Er gilt auch während der Schulferien. Die Bundesländer können jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr festlegen. Die Nutzung der Ganztagsbetreuung bleibt freiwillig: Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Kind dafür anzumelden.
Ziel ist es, die Betreuungslücke zu schließen, die für viele Familien nach der Kita mit dem Schuleintritt entsteht.

Gebühren für Schul- und Ferienbetreuung

Auch Tübingen hat sich auf den Rechtsanspruch vorbereitet und die Schulkindbetreuung neu organisiert. tuenews INTERNATIONAL berichtete im Dezember 2025 über die geplanten Änderungen und die Gebühren für die Schul- und Ferienbetreuung:
https://tuenews.de/tuebingen-will-kuenftig-geld-fuer-schulbetreuung/

Quelle und weitere Informationen:
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-ab-2026-beschlossen-178826
https://www.landespolitik-bw.de/schule-bildung/ganztagsschule-in-baden-wuerttemberg

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www.tuenews.de