In Deutschland leben knapp 117 000 Menschen, die als staatenlos gelten. Das meldet der Mediendienst Integration und beruft sich dabei auf das Ausländerzentralregister. Die Betroffenen haben dadurch viele Schwierigkeiten im Alltag: Sie dürfen in keinem Land der Welt wählen, haben Schwierigkeiten zu reisen oder eine Arbeit zu finden, zu heiraten oder den Führerschein zu machen. Außerdem gibt es kein Land, das sich für ihren konsularischen Schutz verantwortlich fühlt.
Woher kommen Staatenlose?
Staatenlosigkeit ist häufig eng mit den großen Konflikten in Syrien und dem Nahen Osten verbunden. Die Zahl der Staatenlosen ging seit dem Höchststand 2022 mit über 124 000 Betroffenen in den letzten Jahren leicht zurück. Viele Staatenlose hatten vor der Flucht nach Deutschland in Syrien oder im Libanon gelebt. Ein Teil von ihnen, etwa KurdInnen aus dem Norden Syriens, waren bereits dort staatenlos. „Auch Palästinenser sind häufig staatenlos, darunter palästinensische Geflüchtete aus dem Libanon oder Syrien, oder Personen aus dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen“, schreibt der Mediendienst Integration. Als Staatenlose anerkannt waren in Deutschland Ende 2025 etwa 28 000 Menschen. Rund 47 Prozent von ihnen kamen in Syrien zur Welt. Bei 88 494 Personen ist die Staatsangehörigkeit noch ungeklärt. Mehr als ein Drittel der Staatenlosen sind minderjährig. Anerkannt Staatenlose erhalten einen Reisepass für Staatenlose. Diejenigen, bei denen die Staatsangehörigkeit noch geprüft wird, haben noch nicht einmal diese Möglichkeit.
Wie wird man staatenlos?
Staatenlosigkeit kann laut dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR viele Ursachen haben. So kann beispielsweise laut UNHCR eine Regierung Bürgern die Staatszugehörigkeit willkürlich entziehen. Manchmal gibt es auch administrative Probleme – wenn Abstammungsprinzip und Territorialprinzip beim Staatsangehörigkeitsrecht aufeinandertreffen und für Probleme sorgen. Auch hohe Gebühren oder unrealistische Fristen können Staatenlosigkeit zur Folge haben. Dasselbe gilt, wenn jemand einen Bürger eines anderen Staates heiratet und ihm deshalb seine Staatsbürgerschaft aberkannt wird. Weitere Ursachen sind fehlende Registrierung oder die freiwillige Aufgabe der Staatsangehörigkeit, ohne eine neue zu haben. Außerdem werden Kinder staatenloser Eltern selbst staatenlos.
Staatenlosigkeit vererbt sich
Ganz schwierig ist die Situation für Kinder von Eltern, deren Staatsangehörigkeit noch ungeklärt ist und die deshalb keine anerkannten Staatenlosen sind und auch kein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht erhalten Kinder ausländischer Eltern die Staatsangehörigkeit nicht automatisch, sondern nur, wenn ein Elternteil bei Geburt des Kindes seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. So kommt es, dass viele Staatenlose in Deutschland zur Welt kommen: Der Anteil der Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, die in Deutschland geboren wurden, lag 2024 bei 35 Prozent. Selbst bei den anerkannt Staatenlosen waren es laut Mediendienst Integration noch 18 Prozent.
Erleichterte Einbürgerung
Dennoch gibt es auch für Staatenlose einen Weg zum deutschen Pass. Das regelt der Artikel 38 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen. In Deutschland können staatenlose Personen deshalb im Rahmen der Ermessenseinbürgerung bereits nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren eingebürgert werden. Laut Mediendienst Integration wurden vergangenes Jahr 3 256 anerkannte Staatenlose (2024: 4 135) und 2 628 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (2024: 1 825) in Deutschland eingebürgert. Sie lebten zuvor im Durchschnitt knapp über neun Jahre in Deutschland.
In Deutschland geborene Kinder staatenloser Eltern haben nach Artikel 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit einen besonderen Einbürgerungsanspruch, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Sie sind bei der Geburt in Deutschland staatenlos, fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland, stellen den Antrag vor dem 21. Lebensjahr und haben keine Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren.
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