21. Mai 2025

Ablehnung von Anträgen Geflüchteter mit Asylschutz in Griechenland rechtens

Von Michael Seifert

Asylanträge von alleinstehenden, erwerbsfähigen und gesunden Geflüchteten, die in Griechenland bereits Asylschutz erhalten haben und dann nach Deutschland weitergereist sind, können in Zukunft als unzulässig abgelehnt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 16. April 2025 endgültig entschieden, nachdem hierzu bisher unterschiedliche Urteile von deutschen Gerichten ergangen sind. Denn dieser Gruppe von Geflüchteten drohe „bei einer Rückkehr nach Griechenland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“. Das Urteil betrifft somit nicht sogenannte „besonders vulnerable“ Gruppen wie Frauen, Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen.

Grundlegende Bedürfnisse durch Schwarzarbeit decken
Wie das Gericht weiter ausführt, würden arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Schutzberechtigte in Griechenland auch nicht in eine extreme materielle Notlage geraten. Denn sie könnten voraussichtlich zumindest in temporären Unterkünften oder Notschlafstellen mit grundlegenden sanitären Einrichtungen unterkommen. „Ihre weiteren Grundbedürfnisse einschließlich Ernährung können sie durch eigenes Erwerbseinkommen, anfänglich jedenfalls in der sogenannten Schattenwirtschaft, decken“, so das Gericht wörtlich. Auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL bestätigte ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts, dass die zurückgeführten Geflüchteten damit auf Schwarzarbeit verwiesen würden. Denn der bürokratische Weg bis zur Aufnahme regulärer Arbeit sei in Griechenland sehr lang und die sogenannte Schattenwirtschaft mache 25 Prozent des griechischen Wirtschaftsvolumens aus.

Präsident des BAMF fordert Abschiebungen
Der Präsident des für Asylverfahren zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Dr. Hans-Eckhard Sommer erklärte in einer Pressemitteilung zu dem Urteil: „Das Bundesamt begrüßt die Entscheidung des Gerichts, die unsere Rechtsauffassung bestätigt. Wir werden dieses Urteil sofort umsetzen und Asylanträge dieses Personenkreises konsequent als unzulässig ablehnen. Um deutlich zu machen, dass sich die Weiterwanderung nach Deutschland nicht lohnt, muss es nun schnell zu Abschiebungen nach Griechenland kommen.“
Nach Angaben des BAMF waren seit 2020 fast 100.000 Ausländer, die in Griechenland bereits asylrechtlichen Schutz erhalten hatten, nach Deutschland weitergereist und hatten erneut einen Asylantrag gestellt. Auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL teilte die Pressestelle des BAMF mit, dass es keine Angabe dazu machen könne, wie viele von diesen etwa 100.000 Menschen von dem neuen Urteil betroffen und damit von Abschiebung bedroht seien. Denn bei den Kriterien „jung, gesund, männlich, arbeitsfähig“ für die vom Urteil umfasste Personengruppe handele es sich um „keine klar definierbaren Parameter im Sinne einer statistische Datenabfrage.“

Griechenland will Geflüchtete nicht zurücknehmen
Ob es tatsächlich zu massenhaften Abschiebungen kommen wird, ist allerdings fraglich, denn die griechische Regierung hat aktuell erklärt, keine Zurückgewiesenen aufzunehmen, wie mehrere deutsche Medien berichteten. Demnach sagte Migrationsminister Makis Voridis dem griechischen Nachrichtensender Skai, dass eine solche Rücknahme unter den aktuellen Umständen ausgeschlossen sei. „Solange es keine gerechte Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union gibt, wird Griechenland keine Rückführungen akzeptieren.“

Links zu den Pressemitteilungen: Pressemitteilung Nr. 30/2025 | Bundesverwaltungsgericht

BAMF | Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Bundesamts

tun25042206

www.tuenews.de