Ein Arbeitszeugnis kann bei der Bewerbung für eine neue Stelle wichtig sein. Es zeigt, welche Aufgaben eine Person in einem Betrieb hatte, wie lange sie dort gearbeitet hat und – je nach Art des Zeugnisses – wie ihre Leistung und ihr Verhalten bewertet wurden. Für Arbeitgeber kann das Zeugnis deshalb ein wichtiges Entscheidungskriterium sein.
Wer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat
Ein Arbeitszeugnis wird in der Regel nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt. ArbeitnehmerInnen und Auszubildende haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Festgelegt ist das in der Gewerbeordnung, für Auszubildende im Berufsbildungsgesetz. Das gilt grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder vom Aufenthaltsstatus – also auch für Geflüchtete und Asylbewerberinnen, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch Leiharbeiter haben einen Anspruch.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen es gibt
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen. Das einfache Arbeitszeugnis enthält Angaben zur Person, zur Art der Tätigkeit und zur Dauer der Beschäftigung. Es beschreibt also vor allem, was jemand gemacht hat und wie lange die Person beschäftigt war. Eine Bewertung der Leistung oder des Verhaltens enthält es nicht.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ausführlicher. Es enthält zusätzlich eine Beurteilung der Arbeitsleistung, der Qualifikation und des Verhaltens im Arbeitsverhältnis. Für spätere Bewerbungen ist deshalb meist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sinnvoller. ArbeitnehmerInnen können darauf bestehen, dass sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten. In bestimmten Fällen können Beschäftigte auch ein Zwischenzeugnis bekommen: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorgesetzte wechseln oder jemand für längere Zeit in den Erziehungsurlaub geht.
Wie ein Arbeitszeugnis formuliert sein muss
Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es soll wahrheitsgemäß sein, darf aber den weiteren beruflichen Weg der ArbeitnehmerInnen nicht ungerechtfertigt erschweren. Seit 2025 können Arbeitszeugnisse digital ausgestellt werden, wenn der oder die Beschäftigte zustimmt.
Wann man das Arbeitszeugnis anfordern sollte
Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, sollte das Arbeitszeugnis möglichst früh beim Arbeitgeber anfordern. Besonders wichtig ist es für Bewerbungen, für den Nachweis beruflicher Erfahrung und für den weiteren beruflichen Werdegang.
Die Tücken der Zeugnissprache
Da Arbeitgeber Beschäftigten mit einem Zeugnis nicht schaden dürfen, ist eine eigene Zeugnissprache entstanden, mit der Arbeitgeber schlechte Bewertungen verschleiern können. Diese Formulierungen sind teils schwer zu verstehen. Die Aussage „zu unserer Zufriedenheit“ entspricht beispielsweise nur der Schulnote vier. Für die Note eins muss es „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ heißen. So ist es beispielsweise in einer Übersicht der Gewerkschaft Verdi nachzulesen. Die Formulierung „arbeitete immer schnell und zügig“ entspricht einer glatten zwei. Heißt es dagegen „arbeitete beständig“entspricht das der Schulnote vier. Wer sicher sein will, dass sein Zeugnis keine versteckten negativen Botschaften enthält, kann sich bei seiner zuständigen Gewerkschaft oder beim Betriebsrat beraten lassen. Weitere Infos finden sich im Artikel tun22033002.
Weitere Informationen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__16.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630.html
https://www.verdi.de/arbeit-recht/arbeitszeugnis-abc-zeugnissprache
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