Die künftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD wollen Geflüchteten aus der Ukraine, die nach dem 1. April dieses Jahres eingereist sind, das Bürgergeld streichen. Sie sollen stattdessen nur noch so viel Geld erhalten wie AsylbewerberInnen. Das steht im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD ausgehandelt haben. Er ist aber noch nicht förmlich beschlossen. Eine Neuregelung kann es erst geben, wenn die neue Regierung gebildet und der Kanzler gewählt ist.
Alleinstehende bekämen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Monat 122 Euro weniger als beim Bürgergeld. Auch für Kinder und Partner würden sich die Leistungen reduzieren. Bei den Kosten für die Unterkunft und der Krankenversicherung ändert sich nichts. Wer einen Antrag stellt, müsse aber die Bedürftigkeit nachweisen – „durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Für ukrainische Geflüchtete, die schon länger in Deutschland sind, ändert sich nach den aktuellen Plänen nichts.
Ukrainische Kriegsflüchtlinge erhalten seit 2022 in der EU nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Schutz, ohne dafür einen Asylantrag stellen zu müssen. In Deutschland bekommen sie Bürgergeld statt Leistungen für Asylbewerber. Aktuell leben laut Mediendienst Integration rund 1,25 Millionen der EU-weit 4,3 Millionen Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland.
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