15. Juli 2025

Der Mindestlohn steigt bis 2027 zwei Mal

ArbeitnehmerInnen können mit einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns rechnen. Er steigt in zwei Stufen: Zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto in der Stunde, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission verbindlich beschlossen.

Los ging es 2015 mit 8,50 Euro
Im ersten Schritt bedeutet die Erhöhung ab Januar 2026 knapp 190 Euro mehr brutto im Monat. Ab Januar 2027 bringt der erhöhte Mindestlohn rund 300 Euro mehr. Der Mindestlohn wurde vor zehn Jahren eingeführt. 2015 lag er bei 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Die Kommission ist unabhängig
Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre geprüft. Bärbel Bas, die Arbeitsministerin des Bundes, begrüßte den Beschluss und will ihn umsetzen. Die ehrenamtliche Mindestlohnkommission ist unabhängig. Der Kommission gehören der oder die Vorsitzende, je drei VertreterInnen der Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie zwei nicht stimmberechtigte wissenschaftliche Mitglieder an. Sie prüfen die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der ArbeitnehmerInnen, auf die Wettbewerbsbedingungen und auf die Beschäftigung. Um die Höhe wurde in Politik und Gesellschaft gestritten.

Verpflichtung mit Ausnahmen
Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Aber er gilt nicht für alle Beschäftigten – zum Beispiel nicht für Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und oft bei Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten.
Der Link zum Mindestlohn-Rechner: BMAS | Mindestlohnrechner
Zum aktuellen Beschluss der Kommission: Mindestlohn Kommission | Beschlüsse

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