15. Juli 2025

Der Staat zahlt Rentenbeiträge für Kindererziehung

Das deutsche Rentensystem sieht eine besondere Unterstützung für Eltern vor, die sich der Kindererziehung widmen. Der Staat honoriert die Zeit, indem er ihnen Rentenbeiträge für die ersten Lebensjahre jedes Kindes anrechnet – so als hätten sie selbst Beiträge eingezahlt.

Wie die Anrechnung funktioniert
Eltern, die Kinder erziehen, erhalten eine Anrechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und bekommen später eine höhere Rente für diesen Zeitraum. Die Beiträge bezahlt der Staat. Dies schafft eine Kompensation dafür, dass Mütter oder Väter oft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Erziehende Personen erhalten bis zu 3 Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als „Kindererziehungszeiten” angerechnet. Dies erhöht die Rente.

Dauer und Höhe der Anrechnungen
Die Dauer der Rentenbeitragsanrechnung hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
• Für nach 1992 geborene Kinder: bis zu 3 Jahre pro Kind werden angerechnet.
• Für vor 1992 geborene Kinder: bis zu 30 Monate (2,5 Jahre) Kindererziehung werden für die sogenannte „Mütterrente” angerechnet.
Während der Kindererziehungszeit werden Eltern etwa so gestellt, als hätten sie Beiträge vom Durchschnittsverdienst aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehung aktuell 39,32 Euro Rente pro Monat (ab 1. Juli diesen Jahres 40,79 Euro).
Für jeden Kalendermonat der Kindererziehung wird also knapp ein Rentenpunkt von 39,32 Euro pro Jahr angerechnet. Bei maximal drei Jahren Kindererziehung wird die monatliche Rente um fast 118 Euro höher. Wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen wurden, werden für alle Kinder die Monate der Erziehungszeit bei der Rente berücksichtigt.

Aufteilung zwischen den Eltern
Bei Eltern, die gemeinsam ein Kind erziehen, werden die Kindererziehungszeiten grundsätzlich der Mutter zugerechnet. Wenn der Vater möchte, dass ihm die Erziehungszeit angerechnet wird, müssen beide Elternteile vorab eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben. Diese Erklärung gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.

Voraussetzungen für die Anrechnung
Um später Mütterrente zu erhalten, müssen die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erfasst werden. Die Erziehungszeiten werden zusammen mit dem Antrag nach Formular V0800 bei der Rentenversicherung eingereicht. Der Antrag auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten kann auch rückwirkend gestellt werden. Die Rentenversicherung empfiehlt allerdings, das rund um das zehnte Lebensjahr des Kindes gemacht zu haben.

Zusätzliche Vorteile für Eltern
Das deutsche Rentensystem sieht nicht nur die Anrechnung von 3 Jahren Kindererziehung vor, sondern auch zusätzliche Vorteile in Form der sogenannten „Kinderberücksichtigungszeiten”. Was das praktisch bedeutet:
• Die ersten 10 Jahre nach der Geburt des Kindes werden als Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
• Während dieser Zeit zahlt der Staat zwar keine Rentenbeiträge, aber diese Jahre werden zur Mindestversicherungszeit für das Alter berücksichtigt.
• Dieser Zeitraum wirkt sich auf die Erfüllung der Mindestversicherungsvoraussetzung (sogenannte „Wartezeit”) aus.
Ein Beispiel: Wer ein Kind bekommen hat und in einem Minijob arbeitet, bekommt die ersten 10 Lebensjahre des Kindes als Versicherungszeit angerechnet, auch wenn der Verdienst gering ist. Dies hilft dabei, die erforderlichen 5 Jahre Versicherungszeit für den Rentenanspruch zu erreichen.
Wenn jemand mehrere Kinder hat, die innerhalb von 10 Jahren geboren wurden, verlängern sich die Zeiträume nicht – das Maximum bleibt bei 10 Jahren ab der Geburt des ersten Kindes.
Der Hintergrund: Seit dem 1. Juli 1998 werden Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten neben den durch Beitragszahlung erworbenen Rentenpunkten berücksichtigt, um berufstätige Mütter nicht zu benachteiligen.
Siehe: Deutsche Rentenversicherung | Kindererziehung ein Plus für die Rente
und Familienportal | Anrechnung der Kinderbetreuung auf Rentenpunkte

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