23. Juli 2026

Der Weg zu Bildung und Teilhabe

Nur wenige Kinder und Jugendliche aus berechtigten Familien erhalten Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe. Das ist ein Ergebnis einer Studie der Bertelsmann Stiftung. Die Erklärung der Autorinnen: „Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistungen zu beantragen.“ Deshalb schlagen sie vor, den Zugang grundlegend zu vereinfachen und den Teilhabebetrag den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen regelmäßig anzupassen.

Infos zum Teilhabepaket gibt es in drei Sprachen

Der Landkreis Tübingen versucht, Eltern mit vielen Informationen über das BuT zu versorgen. Merkblätter können auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch heruntergeladen werden. Darauf werden Fragen beantwortet wie: Was Bildung und Teilhabe ist, welche Leistungen es gibt, wer sie bekommen kann, zudem wie und wo Berechtigte die Leistungen erhalten können.

Mit einem Klick zum Antrag und den Formularen

Außerdem bietet die zuständige Abteilung des Landratsamts auch Links zu Formularen wie dem Antrag auf BuT-Leistungen und die notwendigen Anlagen zum Beispiel für Ausflüge und Klassenfahrten oder Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben an. Außerdem findet sich auf der Seite ein Formular, auf dem die Schule außerschulischen Förderbedarf beim Lernen bestätigten kann. Auch wie das Verfahren abläuft, wie lange die Bearbeitung dauert und welche Fristen gelten, lässt sich nachlesen.

Die Leistungen werden wenig beansprucht

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gibt es seit 2011, also seit 15 Jahren. Die aktuelle bundesweite Bilanz der Bertelsmann Stiftung ist ernüchternd. „Mehr als acht von zehn Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Junge Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, beanspruchen die Leistungen noch weniger. Für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag gibt es keine Daten.

Politik sollte bürokratische Hürden beseitigen

Auch beim Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro bekommt jedes fünfte Kind aus Familien mit SGB-II-Bezug bundesweit keine Unterstützung. Nur 37 Prozent beanspruchen kostenloses Mittagessen. Doch: „Teilhabe ist kein Zusatz, sondern eine wichtige Voraussetzung für Bildung, Zugehörigkeit und gutes Aufwachsen“, so die Studie. Deshalb sollte die Politik unter anderem die bürokratischen Hürden beseitigen.

Baden-Württemberg: schlechter als der Durchschnitt

In Grafiken schlüsseln die Autorinnen die Teilhabequoten für die Bundesländer auf. Basis ist das Jahr 2025. Baden-Württemberg liegt bei den 6- bis 15-jährigen Anspruchsberechtigten im SGB II sowohl beim Schulbedarf (75,4 Prozent) als auch bei der Mittagsverpflegung (27 Prozent) und bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (15,9 Prozent) deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Bei den 15- bis 18-jährigen Anspruchsberechtigten sind die Zahlen sogar noch niedriger: Schulbedarf (58,1 Prozent), Mittagsverpflegung (10,4 Prozent) und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (9,5 Prozent).

Weitere Informationen:
Zu den Infos des Landratsamts Tübingen:
https://www.kreis-tuebingen.de/soziales/soziale-hilfen/but
Zur Studie der Bertelsmann Stiftung und einem zusammenfassenden Video:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/teilhabebetrag-erreicht-mehr-als-acht-von-zehn-berechtigten-kindern-nicht

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