Wer beispielsweise aus Syrien nach Deutschland reist, sollte sich vor der Abreise über die aktuell geltenden Zollbestimmungen informieren. So können Probleme bei der Kontrolle vermieden werden.
Für manche Waren gelten Beschränkungen
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Geschenke können innerhalb der gesetzlichen Reisefreimengen zoll- und steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden – siehe die Links. Für bestimmte Produkte wie Fleisch- und Milcherzeugnisse, Pflanzen, Tiere, Arzneimittel sowie größere Mengen an Tabak oder Alkohol gelten jedoch besondere Vorschriften oder Einfuhrbeschränkungen. Werden die Freigrenzen überschritten oder sind Waren für den Verkauf bestimmt, müssen sie beim deutschen Zoll angemeldet werden.
Weitere Informationen:
Deutscher Zoll – Reisen nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat
Deutscher Zoll – Reisefreimengen bei der Einreise
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