Es passiert immer wieder in den Ferien: Besonders Mädchen und junge Frauen werden in ihren Herkunftsländern oder in Deutschland gegen ihren Willen verheiratet. Solche Zwangsverheiratungen sind in Deutschland nach Paragraph 237 des Strafgesetzbuches strafbar, so das Sozialministerium Baden-Württemberg.
Heiraten nur mit freiem Willen
Generell gilt in Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Diese Erklärung gilt für Mädchen und Jungen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe und ihrem Alter. Doch manchmal versuchen Familien, eine Zwangsehe mit Druck oder gar Gewalt durchzusetzen. Ein Grund: Ein „Nein“ könnte „Schande“ für die Familie bedeuten.
Ein Flyer gibt Tipps für viele Fälle
Fragen, was Betroffene tun können, beantwortet ein Flyer des baden-württembergischen Sozialministeriums. Er trägt den Titel „Du entscheidest, wen und wann du heiratest!“ Darin steht ausdrücklich: „Du musst mit deinem Ehepartner leben – nicht deine Eltern und auch nicht deine Verwandten!“ Der Flyer gibt Tipps, was in bestimmten Fällen zu tun ist – zum Beispiel, wenn Mädchen oder junge Frauen befürchten, in Deutschland oder im Urlaub unfreiwillig verheiratet zu werden. Oder was sie tun können, wenn sie schon im Ausland sind und die Hochzeit bevorsteht.
Hilfreiche Adressen für Notlagen
Antworten gibt der Flyer auch für spezielle Notlagen – zum Beispiel, wenn Betroffene ohne Pass und Geld geflohen sind und nach Deutschland zurückkehren möchten. Oder wo sie bleiben können, bis eine Rückkehr nach Deutschland möglich ist. Außerdem gibt es Adressen von zahlreichen Beratungsstellen in Baden-Württemberg. In Tübingen ist das die Beratungsstelle Häusliche Gewalt des Vereins „Frauen helfen Frauen“ in der Weberstraße 8, Telefon: 07071 / 7911100.
Allgemeine Infos mit Links zu hilfreichen Seiten:
www.zwangsheirat.de
in Tübingen:
https://www.frauen-helfen-frauen-tuebingen.de/beratungsstelle-haeusliche-gewalt
Flyer des Sozialministeriums mit einer Seite, auf der wichtige Informationen wie Ausweisnummern oder die Telefonnummer einer Beratungsstelle notiert werden können:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Publikationen/Zwangsverheiratung_Du-entscheidest_2020.pdf
tun26070701

