10. Oktober 2025

Einbürgerung frühestens nach fünf Jahren

Die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wird wieder abgeschafft. Dafür hat eine Mehrheit im Bundestag jetzt gestimmt. Die vorherige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Regelung für besonders gut integrierte AusländerInnen erst Ende Juli 2024 eingeführt. An der doppelten Staatsbürgerschaft ändert sich nichts.
Gegen den schnelleren Weg zum deutschen Pass stimmten Abgeordnete der Koalition aus CDU und SPD sowie der AfD. Die Grünen und die Linke kritisierten diese Entscheidung. Allerdings nutzten seit gut einem Jahr nur wenige Menschen die Möglichkeit zur schnelleren Einbürgerung. In Baden-Württemberg gab es nach Recherchen von Medien 2024 nur 16 „Turbo“-Einbürgerungen.

Hohe Ansprüche verhindern Anträge
Für die Einbürgerung nach drei Jahren galten hohe Ansprüche wie gute schulische Leistungen, gesellschaftliches Engagement, ein gesicherter Lebensunterhalt und Sprachkenntnisse auf C-1-Niveau. In diesen hohen Hürden sehen Fachleute einen Grund für die geringe Anzahl an Anträgen. Bevor die Ampel das Gesetz zur Staatsangehörigkeit geändert hatte, mussten die AntragstellerInnen vor der Einbürgerung mindestens acht Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen.
Siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-staatsangehoerigkeit-1111756
und tun24042406.

tun25100901

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