Der Landesfamilienpass Baden-Württemberg ist ein Angebot, das Familien ermäßigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen kulturellen und Freizeiteinrichtungen ermöglicht. Ziel ist es, Familien – insbesondere solche mit geringem Einkommen oder mehreren Kindern – die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und Unternehmungen in den Ferien und der Freizeit zu ermöglichen. Mit dem Pass können Familien zum Beispiel Schlösser und Burgen, Museen, Zoos und Wildparks oder Gärten und Parks besuchen.
Den Pass beantragen können Familien mit drei oder mehr Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, Familien mit behinderten Kindern und Familien, die Sozialleistungen oder Bürgergeld erhalten. Im Kreis Tübingen können alle Familien, die eine Kreisbonuskarte haben, auch einen Familienpass bekommen.
Der Familienpass ist im Bürgeramt, im Rathaus oder in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Mit dem Familienpass erhält man jedes Jahr eine neue Gutscheinkarte, die man in den teilnehmenden Einrichtungen einlösen kann.
Weitere Informationen: Landesfamilienpass: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Hier kann man sich auch Listen aller Einrichtungen herunterladen, für die der Familienpass gilt.
tun25010707
www.tuenews.de