21. Juli 2026

Geflüchtete: Anteil der Widerrufe steigt

Knapp ein Viertel aller positiven Entscheidungen über Asyl, subsidiären Schutz, Flüchtlingsschutz oder Abschiebeverbot werden aktuell zurückgenommen. Das geht aus Statistiken des Bundessamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAMF) hervor, die der Mediendienst Integration ausgewertet hat. Bei fast jedem vierten Fall, den das BAMF prüfte (24,1 Prozent), wurde der Schutz in diesem Jahr widerrufen. 2025 war die Quote noch bei 7,3 Prozent gelegen. Entschieden wurde in diesem Jahr bisher über rund 23 800 Personen. In 310 Fällen gab es zudem Rücknahmen – Antragsteller hatten falsche Angaben im Asylverfahren gemacht.

Viele SyrerInnen betroffen

Der hohe Anteil negativer Entscheidungen hat laut Mediendienst damit zu tun, dass das BAMF seit diesem Jahr nur noch „anlassbezogen“ prüft. Genau hingeschaut wird also nur, wenn es einen Hinweis darauf gibt, dass sich im Herkunftsland etwas so gravierend geändert haben könnte, dass dies Auswirkungen auf den Schutzstatus haben könnte. Rund ein Drittel der neuen Widerrufsverfahren dieses Jahres betreffen Geflüchtete aus Syrien. Dazu heißt es beim Mediendienst: „Im ersten Halbjahr 2026 wurden für syrische StaatsbürgerInnen rund 5600 Prüfverfahren angelegt und circa 8300 Prüfverfahren entschieden. In rund 1900 Fällen wurde der Schutzstatus von syrischen StaatsbürgerInnen widerrufen oder zurückgenommen.“

Risiko bei Reisen ins Heimatland

Auch die Reise eines Geflüchteten in sein Heimatland kann übrigens Anlass zu einem Widerrufsverfahren bieten. Wer also in die alte Heimat fährt und sich dies nicht vorher genehmigen lässt, muss damit rechnen, Probleme mit den deutschen Behörden zu bekommen. Das baden-württembergische Justizministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass „die Behörden zur Mitteilung an das BAMF verpflichtet sind, wenn sie von der Reise einer schutzberechtigten Person in ihr Herkunftsland erfahren“, heißt es in einem Papier des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Nicht betroffen sind Geflüchtete, die inzwischen einen deutschen Pass haben.
Generell gilt der Schutzstatus zwar ohne zeitliche Befristung – egal, ob es sich um Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder ein Abschiebeverbot handelt. Befristet ist aber die Aufenthaltserlaubnis – und zwar zunächst auf drei Jahre. Nach dieser Zeit überprüft das BAMF, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 wird das aber nicht mehr automatisch, sondern nur noch dann gemacht, wenn das BAMF entsprechende Hinweise vorliegen hat.

Beratung empfohlen

Wird ein Widerrufsverfahren eingeleitet, werden die Betroffenen aufgefordert, sich zu äußern. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg rät, sich dabei juristisch beraten zu lassen. Gegen einen Widerruf kann geklagt werden. Die Auswirkungen eines Widerrufsverfahrens auf den Aufenthaltsstatus hängen im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab. Während des laufenden Verfahrens gibt es aber einen Bestandsschutz.

Weitere Informationen:
https://fluechtlingsrat-bw.de/grundlagen/widerruf-und-ruecknahme-des-schutzstatus/
https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/fluechtlinge-in-deutschland/wie-viele-asylbescheide-werden-widerrufen/

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