11. Dezember 2024

Gesetz zur schnelleren Abschiebung beschlossen

Abgelehnte Asylbewerber sollen in Zukunft schneller aus Deutschland abgeschoben werden. Dem „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ stimmte nach dem Bundestag Anfang Februar auch der Bundesrat zu. Dieses Gesetz ist umstritten. Dagegen protestieren unterschiedliche Gruppen von Menschenrechts-Organisationen bis zur Seenotrettung – aber auch DemonstrantInnen in Tübingen.
Das Gesetz sieht vor, dass unter anderem Straftäter schneller ausgewiesen werden sollen. Abschiebungen werden in der Regel nicht mehr angekündigt. Behörden haben mehr Möglichkeiten zur Durchsuchung – zum Beispiel nach Dokumenten, um den Heimatstaat festzustellen. Polizeibeamte dürfen beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer der Menschen durchsuchen, die abgeschoben werden sollen.

Außerdem verlängert das Gesetz die Abschiebehaft. Statt bisher zehn Tage darf sie künftig maximal 28 Tage dauern. Aber: Minderjährige – außer jugendliche Straftäter – und Familien mit Minderjährigen sollen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden. Und: Betroffenen in Abschiebehaft muss ein Anwalt zur Seite gestellt werden.

Schleuser sollen ebenfalls härter bestraft werden. Aber auch in Zukunft soll die Rettung Schiffbrüchiger nicht strafbar sein.

Ein paar Zahlen: Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Innenministeriums (BMI) 16.430 Menschen abgeschoben (2022: 12.945 Abschiebungen). Ende Dezember 2023 waren 242.642 Menschen ausreisepflichtig, so das BMI. Allerdings hatten davon 193.972 Menschen aus verschiedenen Gründen eine Duldung in Deutschland. Das heißt: In vier von fünf Fällen war die Abschiebung ausgesetzt.
Siehe https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1041/1041-pk.html?cms_top=20777494 dort zu Top 7 scrollen.
und:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/01/bt_verbesserte_rueckfuehrung.html

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