Die erwartete Ausreisewelle von Geflüchteten aus Syrien ist im vergangenen Jahr im Kreis Tübingen ausgeblieben. Die Beratungen an der zuständigen Stelle im Landratsamt bewegen sich in etwa auf dem Niveau von 2024.
„Ich hatte eigentlich nach dem Sturz von Assad im Dezember 2024 mit vielen Anfragen syrischer Geflüchteter nach Rückkehrhilfen gerechnet“, sagte Rückkehrberaterin Olga Riedinger tuenews INTERNATIONAL bei einem Interview in ihrem Büro im Landratsamt. Sie habe sich gut vorbereitet. Doch es kam anders. 2025 haben lediglich sechs Syrer aus dem Kreis Tübingen Deutschland nach ihrem Beratungsangebot verlassen.
Zusammen mit einer Kollegin bietet Olga Riedinger umfassende Informationen an, wie die vielen Hürden bewältigt werden können. Sie beraten bei der Beschaffung von Dokumenten, welche Behörden und Versicherungen unterrichtet werden müssen, und bei der Planung der Reise. Außerdem vermittelt die Beratungsstelle Partnerorganisationen vor Ort für die Reintegration im Heimatland.
Drei Förderprogramme zur Reintegration
Inzwischen gebe es drei Förderprogramme, die Geflüchtete bei ihrer Rückkehr ins Heimatland unterstützen, so Riedinger. Die Europäische Union (EU) zum Beispiel arbeite mit zwei Partnerorganisationen in Syrien zusammen. 615 Euro gebe es als erste Starthilfe vor Ort für jeden Erwachsenen, 2.000 Euro für die Hauptperson und die Hälfe für jedes Familienmitglied als langfristige Unterstützung zur Reintegration, zum Beispiel für die Miete, Beschaffung von Möbeln oder Schulmaterialien für die Kinder:
https://iom-p-we-webapp-ger-rfg-002.azurewebsites.net/programmes/european-reintegration-programme-eurp/
Das Bundesamt für Migration (BAMF) stellt ebenfalls Gelder für Geflüchtete bereit, die zurückkehren wollen (https://www.returningfromgermany.de/). Nach Angaben des BAMF haben 2025 deutlich mehr Menschen, nämlich über 16.500 das Programm genutzt und sind ausgereist. 2024 waren es etwas mehr als 10.000. Die meisten waren türkische oder syrische Staatsangehörige. Die Behörde hat eigens ein Programm für syrische Ausreisewillige aufgelegt, weil die EU-Gelder nur für Menschen ohne „Aufenthaltsstatus“ gedacht sind. Aber viele SyrerInnen haben bereits eine Aufenthaltsgenehmigung.
Außerdem gebe es weiterhin das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das verlängert wurde, so Riedinger weiter (https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/einreise-aufenthalt-und-ausreise/freiwillige-rueckkehr?highlight=Freiwillige%20R%C3%BCckkehr). Übernommen werden zum Beispiel die Reisekosten und die Kosten für die Beschaffung von Pässen. Es gibt 200 Euro Reisebeihilfe und 1.000 Euro Starthilfe pro Erwachsener, die Hälfte für Kinder. Um Geld zu bekommen, muss man die Bedürftigkeit nachweisen. Deutsche Staatsbürger können die Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen.
Passende Beratung für Ausreisewillige
„Wir schauen, welches Programm am besten für die Klienten passt und beraten entsprechend“, erklärte Rieder tuenews INTERNATIONAL. Das Landesprogramm greife am schnellsten, weil ihr kleines Team alles selbst organisieren könne. Die anderen bieten umfassendere Hilfen. Allerdings brauche das BAMF derzeit etwa drei Monate, bis alles genehmigt sei. Das liege an der großen Zahl von Anträgen türkischer Staatsangehöriger.
Das sei auch im Kreis Tübingen die größte Gruppe. Von 57 ausgereisten Personen kehrten 24 in die Türkei zurück, acht nach Afghanistan, sechs nach Syrien und zwei in die Ukraine. Eigentlich sei ihr Klientel bunt gemischt. Von gut 100 Personen, die sich 2025 beraten ließen, kamen einige auch aus afrikanischen Ländern und vom Balkan. Insgesamt gab es 225 Beratungen.
Familiäre Gründe für Ausreise
Die politische Asyldiskussion in Deutschland spiele für Geflüchtete eigentlich eine untergeordnete Rolle für ihre Entscheidung zurückzukehren, meinte Riedinger. Ausschlaggebend seien persönliche Gründe wie Heirat oder Krankheit in der Familie. Zur Beratung kämen meist die, die in Deutschland keinen Fuß fassen konnten oder Heimweh hätten.
Für 2026 erwartet Riedinger keine großen Veränderungen. Im ersten Quartal haben sich elf Personen beraten lassen. Neun seien aus persönlichen Gründen ausgereist, davon drei in die Ukraine. Syrische Staatsangehörige waren nicht darunter. Das liege möglicherweise daran, dass die Situation dort weiterhin fragil sei. Riedinger weist jedenfalls bei den Gesprächen auf die unsichere Lage dort hin: „Jeder geht auf eigenes Risiko nach Syrien zurück.“
Termine bei der Rückkehrberatungsstelle im Landratsamt Tübingen müssen vorher vereinbart werden.
Kontakt: rueckkehrberatung@kreis-tuebingen.de
Weitere Informationen:
https://tuenews.de/unterstuetzung-fuer-freiwillige-ausreise/
https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/FreiwilligeRueckkehr/freiwilligerueckkehr-node.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/freiwillige-rueckkehr-gefluechtete-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/syrer-rueckkehr-bundesregierung-100.html
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