Der Viertklässler aus dem Kreis Tübingen hat in den Mathearbeiten immer eine 1 oder 2 geschrieben. Doch beim Leistungstest „Kompass 4“ tat er sich wie viele andere ViertklässlerInnen in Baden-Württemberg schwer. Auch andere Kinder aus dem Bekanntenkreis der Familie scheiterten, sagt der Vater, ein Wissenschaftler an der Universität Tübingen aus Syrien.
Leistungstest wurde neu eingeführt
Die Eltern des Viertklässlers möchten, dass ihr Sohn aufs Gymnasium geht. Noch im vergangenen Jahr hätten sie allein darüber entscheiden können. Doch in diesem Schuljahr war das anders. Neben dem Willen der Eltern brauchte es ausschließlich für den Wechsel auf das Gymnasium auch eine Empfehlung der Grundschule und den Leistungstest mit positivem Ergebnis.
Landtag ändert das Schulgesetz
Es gab heftige Kritik von Eltern, Lehrer-Gewerkschaften und der Opposition an diesem Leistungstest. Doch die Landesregierung und das Kultusministerium hielten daran fest. Jetzt stimmte eine Mehrheit im Landtag für eine Änderung des Schulgesetzes. Dazu gehört auch die veränderte Regelung zur „Kompass 4“-Prüfung.
Schulempfehlung und Elternwille zählen
Im neuen Schulgesetz gilt jetzt: Stimmen zwei der drei Kriterien überein – zum Beispiel die Empfehlung der Schule und der Wille der Eltern – kann das Kind auch bei einem schlechten „Kompass 4“-Test auf das Gymnasium wechseln. In einer Umfrage sagten vier von fünf LehrerInnen, dass die Testergebnisse nicht mit ihrer Einschätzung der Kinder übereinstimmten.
Eine Chance bei schlechtem Test
Ist der Test nicht gut genug ausgefallen und ist die Grundschule gegen den Übergang ans Gymnasium, bleibt dem Kind noch eine Möglichkeit: Der „Potenzialtest“. Er soll landesweit am Dienstag, 18. Februar, an Gymnasien geschrieben werden. Nur sechs Prozent der SchülerInnen erreichten bei „Kompass 4“ in Mathe Gymnasialniveau. Kultusministerin Theresia Schopper will nun die Mathe-Aufgaben prüfen lassen.
Neues Gesetz sieht mehr Sprachförderung vor
Das neue Schulgesetz enthält weitere Änderungen wie eine verbindliche Sprachförderung für Kinder, die das brauchen, schon im Kindergarten und bei Bedarf auch in den ersten beiden Schuljahren. Neu sind auch „Juniorklassen“ für Kinder, die es nach Ansicht von ÄrztInnen in regulären ersten Klassen schwer hätten. Beginn ist im Schuljahr 2026/27, flächendeckend soll es 2028 mehr als 800 dieser Klassen geben. Ab dem nächsten Schuljahr wird auch auf das neunjährige Gymnasium (G9) umgestellt. Das beginnt mit den Klassen 5 und 6.
Siehe zum neuen Schulgesetz: KM BaWü | Auf den Anfang kommt es an!
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