29. Juli 2026

Mehr Berufssprachkurse ab Oktober

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitet das Angebot an Berufssprachkursen ab dem 1. Oktober 2026 aus. Das meldet die Behörde. Vor allem auf den Sprachniveaus B2, C1 und C2 sollen wieder deutlich mehr Angebote zur Verfügung stehen. Auch bestimmte Kursarten, die zuletzt ausgesetzt oder stark eingeschränkt waren, können erneut starten. Laut BAMF sollen diese Regelungen auch im ersten Halbjahr 2027 gelten. Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf und vermitteln Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund gezielt Sprachkenntnisse für den Beruf. Die Berufssprachkurse werden laut BAMF für alle Berufe angeboten – vom Azubi bis zur Zahnärztin.

Mehr Angebote auf den Niveaus B2, C1 und C2

Bei B2-Kursen soll künftig der Bedarf vollständig gedeckt werden können. Auch das Angebot auf den Niveaus C1 und C2 wird deutlich erweitert und soll sich am tatsächlichen Bedarf ausrichten. Davon können insbesondere Zugewanderte profitieren, die fortgeschrittene Deutschkenntnisse für eine qualifizierte Beschäftigung, eine Weiterbildung oder die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses benötigen.

B1- und Fachpraxis-Kurse starten wieder

Ab Oktober werden auch Berufssprachkurse mit dem Zielniveau B1 erneut angeboten. Ihre Zahl bleibt allerdings stark begrenzt. Vorrang haben Personen, die nach erfolgreicher Teilnahme voraussichtlich eine Beschäftigung aufnehmen können. Angebote auf dem Niveau A2 gibt es weiterhin nicht.
Auch Fachpraxis-Berufssprachkurse kehren zurück. Sie richten sich vor allem an Teilnehmende mit wenig Lernerfahrung und verbinden den Spracherwerb mit praktischen Aufgaben an einem beispielhaften Arbeitsplatz. Ziel ist es, Deutschkenntnisse zu vermitteln, die für Tätigkeiten auf Helferniveau benötigt werden.

Arbeitsplatzbezogene Kurse laufen weiter

Job-Berufssprachkurse, Kurse für Auszubildende, Angebote für Beschäftigte in der Frühpädagogik sowie Sprachkurse im Rahmen eines beruflichen Anerkennungsverfahrens können weiterhin stattfinden. Sie orientieren sich an konkreten Tätigkeiten und typischen Kommunikationssituationen am Arbeitsplatz.
Welche Angebote tatsächlich vor Ort beginnen, hängt von den regionalen Kontingenten, der Nachfrage und den verfügbaren Bildungsträgern ab.

Der Weg zum Kurs

Für die Teilnahme ist eine Berechtigung erforderlich. Arbeitssuchende sowie Personen, die Leistungen vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit beziehen, sollten sich an ihre zuständige Ansprechperson wenden.
Beschäftigte, die weder beim Jobcenter noch bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind, können die Berechtigung direkt beim BAMF beantragen. Auch Personen in einem beruflichen Anerkennungsverfahren können dort einen entsprechenden Antrag stellen. Anschließend erfolgt die Anmeldung bei einem zugelassenen Bildungsträger.
Da die Verfügbarkeit regional unterschiedlich ist, empfiehlt es sich, frühzeitig nach einem passenden Angebot zu suchen.

Kurse häufig kostenlos

Für Arbeitssuchende, Auszubildende und Empfänger von Sozialleistungen sind Berufssprachkurse kostenlos. Bei Beschäftigten richtet sich die Befreiung vom Kostenbeitrag seit dem 30. April 2026 nach dem Bruttoeinkommen und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
Im Jahr 2026 ist die Teilnahme für Beschäftigte grundsätzlich kostenlos, wenn ihr jährliches Bruttoentgelt unter 33 462 Euro liegt. Bei einem Kind erhöht sich die Grenze auf 43 602 Euro, bei zwei oder mehr Kindern auf 53 742 Euro. Wer über der jeweils geltenden Grenze liegt, zahlt derzeit 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit. Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst.

Weitere Informationen:
BAMF: Öffnung der Berufssprachkursangebote ab dem 1. Oktober 2026
BAMF: Änderungen der Deutschsprachförderverordnung zum 30. April 2026
BAMF: Informationen zu Berufssprachkursen und zur Teilnahme
BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen 2026

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