Seit Ende Juni ist es Gesetz: AusländerInnen können jetzt in Deutschland nach fünf statt nach acht Jahren (unter bestimmten Bedingungen schon nach drei Jahren) eingebürgert werden. Bedingung: Diese Menschen arbeiten und sind gut integriert. Sie können außerdem ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten (siehe die tuenews-Meldungen tun24042406 und tun24012406). Weitere Voraussetzung: Die AntragstellerInnen müssen sich zur demokratischen Grundordnung bekennen. „Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus“: Das schreibt das Bundesministerium des Innern in einer Pressemitteilung.
Wer sich nach dem neuen Gesetz einbürgern lassen will, muss Geduld haben. Die für den Landkreis Tübingen zuständige Behörde ist das Landratsamt Tübingen. Es rechnet mit vielen neuen Anträgen. Einbürgerungswillige sollten vor dem Antrag einen Termin für ein Informationsgespräch ausmachen. Wie das Landratsamt erklärte, kann es dauern, bis ein Gesprächstermin frei ist. Zu längeren Wartezeiten kann es auch bei der Bearbeitung des Antrags kommen.
Die Kernpunkte des neuen Staatsangehörigkeitsrechts:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html
Zu den Kontaktpersonen der Abteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeit im Landratsamt:
https://www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-Tuebingen-Internet-2022/get/documents_E-1897474121/lra_tuebingen/Objekte_Internet_ohne_Suche/00_Kontaktuebersichten/A41%20Kontaktuebersichten/A41_Einbürgerung,%20Staatsangehörigkeitsrecht,%20Kontaktübersicht.pdf
tun24070301