8. Juli 2026

Rauchverbot in Baden-Württemberg ausgeweitet

Am 1. Juni 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Spielplätzen und an Bushaltestellen zum Beispiel darf nicht mehr geraucht werden. Sonst wird es teuer.
Laut einer Mitteilung der baden-württembergischen Landesregierung gilt das Rauchverbot:

  • in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
  • auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
  • an Bus- und Straßenbahnhaltestellen,
  • auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe,
  • sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.

Ausnahmen für die Gastronomie

Das Gesetz gilt auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt.
In Zoos, Freizeitparks und Freibädern können klar abgegrenzte Raucherbereiche ausgewiesen werden. In der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen ist das Rauchen in gesonderten Rauchernebenräumen weiter erlaubt. Bier-, Wein- und Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.

Bußgeld bei Verstößen gegen Nichtraucherschutzgesetz

Verstöße gegen das Rauchverbot können künftig mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 500 Euro geahndet werden, so die Landesregierung. Für die Kontrolle und Information seien die Betreiber der Einrichtung zuständig, heißt es in dem Gesetz. Ziel der Neuregelung sei es, insbesondere Kinder, Jugendliche und verletzliche Personen besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen.

Weitere Informationen:
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/neue-verbote-fuer-raucher-das-gilt-ab-juni-im-suedwesten/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-regeln-fuer-raucherinnen-und-raucher-vom-1-juni-an-1

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