5. Juni 2026

Wer mit Lebensmitteln arbeitet braucht eine Bescheinigung

Manche Geflüchtete, die in Gaststätten arbeiten wollen, brauchen eine Bescheinigung des Gesundheitsamts. Zuvor müssen sie an einer Belehrung für Personen teilgenommen haben, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen. Dabei lernen sie, wie ansteckende Krankheiten über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden können und wie man das vermeidet. Man kann diese „Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ online machen und erhält dann auch die Bescheinigung digital. Dabei werden auch Krankheiten aufgeführt, mit denen man nicht im Lebensmittelbereich tätig sein darf. Die Gebühr beträgt 28 Euro.

Fürs Ehrenamt kostenlos

Die Belehrung lässt sich auch vor Ort im jeweiligen Gesundheitsamt (meist beim Landratsamt) absolvieren, das kostet dann 33 Euro. Wer die Bescheinigung braucht, weil er ehrenamtlich arbeitet, BuFDi oder im FSJ ist oder ein Praktikum absolviert, muss nichts bezahlen.
Zur Teilnahme braucht man einen gültigen Ausweis mit Bild, für die online-Belehrung kann man diesen einscannen. Vor der online-Teilnahme muss man ein Konto bei www.service-bw.de angelegt haben. Wer das nicht hat, kann es im Dialog vor der Online-Belehrung anlegen.
Zur Online-Belehrung:
https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?processInstanceId=AZ5zW-83dP2E3jug5cvRIA

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