Geflüchtete aus der Ukraine, die über Artikel 24 des Aufenthaltsgesetz in Deutschland leben, können grundsätzlich in die Ukraine reisen und wieder zurückkehren. Bis zu drei Wochen wird auch das Bürgergeld meist weitergezahlt. Bei längeren Reisen ändern sich aber die Konditionen. Um keine Schwierigkeiten mit den deutschen Behörden zu bekommen, müssen Geflüchtete außerdem bestimmte Regeln einhalten. Wichtig ist es auch, rechtzeitig zu prüfen, ob die Ausweise noch gültig sind.
Bürgergeld für 21 Tage
Am einfachsten ist es, wenn die Reise in die Ukraine maximal 21 Tage lang ist. Wenn das Jobcenter der Reise zugestimmt hat, wird auch das Bürgergeld weiterbezahlt. Es gibt aber eine wichtige Voraussetzung: Die Reise muss vorübergehender Natur sein. Andernfalls ist die Aufenthaltserlaubnis in Gefahr. „Wenn Sie also aufgrund eines Ausbildungsbeginns oder einer längerfristigen Pflege eines Familienmitglieds in die Ukraine reisen, kann dies als nicht nur vorübergehender Grund betrachtet werden und zum Widerruf Ihres Aufenthaltstitels führen“, heißt es auf der Website des Portals Germany4Ukraine des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Zustimmung des Jobcenters kann per E-Mail oder einem Termin im Amt eingeholt werden. Das Jobcenter braucht dazu Daten zur Dauer der Reise, die Reisetermine sowie den Zielort.
Nach drei Wochen ist Schluss
Für Reisen bis zu sechs Wochen sind die Bedingungen ähnlich – allerdings wird das Bürgergeld laut Germany4Ukraine nur drei Wochen lang gezahlt.
Kein Geld bei längeren Reisen
Wer länger als sechs Wochen in die Ukraine reist, verliert in der Regel seinen Anspruch auf Bürgergeld. Bei der Rückkehr nach Deutschland muss dann ein neuer Antrag gestellt werden. Auch hier muss das Jobcenter rechtzeitig über die Reise informiert werden.
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