Hohe Temperaturen und wenig Regen stressen den Wald. Deshalb steigt die Gefahr von Waldbränden auch im Kreis Tübingen. Noch können die Grillstellen offenbleiben. Doch das Forstamt des Landkreises bittet um Vorsicht beim Umgang mit Feuer.
Grillkohle vermeidet Funkenflug
Wer grillen möchte, sollte ein paar Dinge beachten, heißt es in einer Pressemitteilung des Forstamts. Feuer darf im Wald nur an den speziell eingerichteten Grillstellen gemacht werden, nicht mit mitgebrachten Grillgeräten. Es sollte Grillkohle verwendet werden. Sie hilft, bei starkem Wind Funkenflug zu vermeiden.
Feuer immer vollständig löschen
Das Feuer muss immer unter Kontrolle sein und vor dem Verlassen der Grillstelle vollständig gelöscht werden. Wenn die Asche nicht vollkommen abgekühlt ist, enthält sie Glutnester. Autos sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Sonst könnten heiße Katalysatoren Wiesen oder Felder in Brand setzen.
Rauchen im Wald ist verboten
Generell gilt: Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Es dürfen auch keine Zigaretten aus dem Autofenster geworfen werden. Offenes Feuer ist nur mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Aber Vorsicht: Auch dort können trockene Gräser an Feldrändern brennen.
Bei einem Brand 112 anrufen
Die Zufahrtswege zum Wald dürfen nicht zugeparkt werden. Sonst können Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht hinfahren. Jeder Waldbrand muss sofort unter der Telefonnummer 112 mit möglichst genauer Ortsangabe gemeldet werden.
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