Der Bundestag hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Ziel ist es, dass defekte Produkte wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke künftig häufiger repariert statt weggeworfen werden.
Reparatur auch nach der Gewährleistung
Hersteller sollen Reparaturen auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ermöglichen, wenn ein Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Das Recht auf Reparatur soll für die übliche Lebensdauer des jeweiligen Produkts gelten. Wie lange das genau ist, wird im Gesetz festgelegt. Die Richtlinie muss bis 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Längere Gewährleistung nach Reparatur
Schon jetzt gilt bei mangelhaften Waren eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich innerhalb dieser Frist für eine Reparatur entscheiden, soll sich die Gewährleistungsfrist künftig um zwölf Monate verlängern. Sie würde dann insgesamt drei Jahre betragen.
Ersatzteile und Werkzeug
Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Ersatzteile und Werkzeug für Reparaturen zu einem angemessenen Preis vom Hersteller erhalten können. So sollen Reparaturen einfacher werden — auch dann, wenn Menschen ein Produkt selbst reparieren oder eine Werkstatt beauftragen möchten.
Wann ein Produkt mangelhaft ist
Die neuen Regeln stellen außerdem klar: Wenn eine Ware nicht repariert werden kann, obwohl dies bei dieser Art von Produkt normalerweise zu erwarten wäre, kann dies als Sachmangel gelten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.
Weniger Elektroschrott
Mit dem Gesetz sollen Ressourcen geschont, Elektroschrott reduziert und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt werden. Die Bundesregierung will damit nachhaltigen Konsum und eine Kultur des Reparierens fördern.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reparieren-statt-wegwerfen-2415530
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