24. April 2026

Schwarzfahren bleibt eine Straftat

Die Grünen und die Linkspartei sind mit ihrem Ziel im Bundestag gescheitert. Sie wollten, dass das Fahren ohne Ticket keine Straftat mehr ist. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD stimmte ebenso dagegen wie die AfD. Obwohl auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) Schwarzfahren nicht mehr als Straftat verfolgt sehen wollte und die Justiz über Überlastung durch diese Verfahren klagte.
So bleibt es beim bisherigen Gesetz. Wer ohne Fahrschein in Bus oder Bahn erwischt wird, muss ein Strafgeld bezahlen: in der Regel 60 Euro. Bei Wiederholungstätern, die angezeigt werden, erhöht sich die Geldstrafe. Wer dieses Strafgeld nicht zahlen kann, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen – also ins Gefängnis gehen.
Weitere Informationen:
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
www.bussgeldkatalog.org/schwarzfahren/

tun26041701

www.tuenews.de