Wackelige Stühle, Kisten mit zu klein gewordenen Klamotten, verkratzte Bratpfannen: Manche Menschen stellen ausgediente Sachen auf öffentliche Flächen wie Gehwege oder in Grünanlagen. Es kann teuer werden, illegal Müll oder Sperrmüll zu entsorgen. Das gilt auch für Kisten mit dem Hinweis „zu verschenken“.
„Müll zieht wilden Müll an und ist ein unschöner Anblick“, sagt Tübingens Bürgermeisterin Gundula Schäfer-Vogel. Es gibt zwei Wege, ausgediente Dinge korrekt zu entsorgen: Haushalte können Sperrmüll – aber auch Holzmöbel, Elektro- oder Metallschrott – zweimal jährlich kostenlos zum Abholen anmelden. Oder die Sachen können im Entsorgungszentrum in Dußlingen kostenlos abgegeben werden, wenn jeweils die Wertmarke aus dem jährlichen Gebührenbescheid vorgelegt wird. Wer in Mehrfamilienhäusern wohnt, erhält die Wertmarken von den Hauseigentümern oder Hausverwaltungen.
Sperrmüll muss ab 6 Uhr zum Abholen bereitstehen
Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises auflistet, zählen zum Sperrmüll sperrige Gegenstände – beispielsweise Bettdecken, Kinderwagen, Matratzen, Sessel, Teppiche oder Wäschekörbe aus Kunststoff.
Angemeldeter Sperrmüll kann schon am Abend vor der Abholung rausgestellt werden. Er muss am Abholtag ab 6 Uhr bereitstehen. Wer Sachen „wild“, also unangemeldet hinstellt, „begeht eine Ordnungswidrigkeit“, schreibt die Stadt Tübingen. Wer das tut und ermittelt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem können den Verursachenden auch Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen:
https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/1620/47160.html
Mehr zu Sperrmüll vom Abfallbetrieb des Landkreises:
https://www.abfall-kreis-tuebingen.de/entsorgen/welche-abfaelle-habe-ich/
Abholung online anfordern über den Button: „Sperrmüll anmelden“.
tun26050603

