12. August 2026

Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit lebenslang in Haft

Der Bundesgerichtshof – BGH – hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen einen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Der Mann muss lebenslang ins Gefängnis, weil er sich im Bürgerkrieg an Plünderungen, Überfällen und Verhaftungen beteiligt hatte. Dabei wurden auch Menschen gefoltert und getötet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Übergriffe von schiitischer Miliz

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der damals 20-jährige Angeklagte kurz nach Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011 in seiner Heimatstadt Busra Al Sham einer örtlichen schiitischen Miliz angeschlossen. Zwischen 2012 und 2014 war er an den ihm vorgeworfenen Verbrechen beteiligt. Mithilfe solcher Milizen ging das Assad-Regime gewaltsam gegen vermeintliche Staatsfeinde vor, heißt es in einer Mitteilung des BGH.

Weltrechtsprinzip angewandt

Der Bundesgerichtshof fand keine durchgreifenden Rechtsfehler am Urteil des Oberlandesgerichts. Deswegen wurde die Revision des Angeklagten verworfen. Deutsches Strafrecht sei auf den Fall anwendbar, obwohl sich die Verbrechen in Syrien zugetragen haben und der Angeklagte kein deutscher Staatsbürger ist. Dies folge aus dem Weltrechtsprinzip, erklärte der BGH. Es kann bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angewendet werden.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026143.html?nn=373332
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bgh-kriegsverbrechen-syrien-100.html
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