In Tübingen können jetzt weitere Aufenthaltstitel online beantragt werden. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gibt es dafür ein neues Verfahren mit Formularen in acht Sprachen. Für Verlängerungsanträge müssen eingereichte Dokumente nicht erneut hochgeladen werden. Einige Aufenthaltstitel können bereits seit September 2023 in Tübingen nur noch online beantragt werden (tun23092001).
Online-Anträge gibt es jetzt auch für die folgenden Bereiche, für die es bisher ein schriftliches Verfahren gab:
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Arbeitsplatzsuche
- Beschäftigung und Ausbildung für Gestattungs- und Duldungsinhaber
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Arbeitsplatzsuche
- Aufenthalt für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien
- Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen, also zum Beispiel Wohnsitz- und Arbeitsauflagen.
Weitere Infos www.tuebingen.de/antrag_aufenthaltstitel
Wer eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen beantragen will, muss allerdings weiterhin das alte Online-Formular benutzen. http://www.tuebingen.de/eat
Fragen zum Formular beantwortet die Ausländerbehörde der Stadt Tübingen unter der Telefonnummer 07071/204-2550 oder per Mail unter auslaenderamt@tuebingen.de.
tun24122302