Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wird automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Das teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit. Flüchtlinge aus der Ukraine müssen weder einen Antrag auf Verlängerung ihres Schutzstatus stellen noch die Migrationsbehörden aufsuchen. Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes, die am 1. Februar 2025 noch gültig ist. Für Flüchtlinge aus der Ukraine gilt in Europa die sogenannte Massenfluchtrichtlinie. Kriegsflüchtlingen wird in diesem Fall ein humanitäres Bleiberecht gewährt, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssen.
Im August 2024 lebten laut Ausländerzentralregister rund 1,3 Millionen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Die große Mehrheit von ihnen sind Kriegsflüchtlinge, die nach dem Angriff Russlands aus ihrer Heimat geflohen sind.
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https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/зміни-в-правилах-в-їзду-та-перебування-для-біженців-з-україни-2325244
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