Seit dem 18. August 2026 können ukrainische Führerscheine deutlich einfacher in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden. Die Ukraine wurde – ebenso wie Montenegro – in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Dadurch müssen Inhaberinnen und Inhaber der dort aufgeführten Fahrerlaubnisklassen weder eine theoretische noch eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen.
Für welche Klassen gilt die Regelung?
Die neue Regelung gilt für gültige ukrainische Führerscheine der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Wer einen entsprechenden ukrainischen Führerschein besitzt und ihn in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen möchte, muss in Deutschland weder die theoretische noch die praktische Prüfung ablegen.
Bei der Umschreibung der Klasse B sind außerdem weder ein Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs oder eine Ausbildung in einer Fahrschule erforderlich. Für Lkw- und Busklassen können weiterhin zusätzliche Anforderungen gelten. Abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und ihrer Gültigkeitsdauer können dazu beispielsweise ärztliche Untersuchungen und Nachweise über das Sehvermögen gehören. Die neue Regelung gilt nicht für die Berufskraftfahrerqualifikation.
Wie läuft die Umschreibung ab?
Der Antrag auf Umschreibung muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle am Wohnort gestellt werden. Je nach Stadt oder Landkreis kann diese Stelle zum Landratsamt, zur Stadtverwaltung oder zum Bürgeramt gehören.
Die erforderlichen Unterlagen und das Verfahren können je nach Fahrerlaubnisklasse und zuständiger Behörde unterschiedlich sein. In der Regel werden ein gültiger ukrainischer Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. In bestimmten Fällen kann die Behörde zusätzliche Unterlagen verlangen. Deshalb sollten die konkreten Anforderungen vorab bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
Eine Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht in jedem Fall erforderlich. Darauf kann beispielsweise verzichtet werden, wenn die Beschäftigten der Behörde die Angaben im Führerschein auch ohne Übersetzung lesen können – insbesondere wenn diese zusätzlich auf Englisch oder in lateinischer Schrift angegeben sind. Dafür gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Deshalb sollte vor der Beauftragung einer kostenpflichtigen Übersetzung direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle nachgefragt werden, ob diese tatsächlich benötigt wird.
Die Gebühr für die Umschreibung kann je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich hoch sein. Zusätzliche Kosten können beispielsweise für eine Übersetzung, die Überprüfung von Daten oder erforderliche medizinische Unterlagen entstehen.
Was gilt für Geflüchtete aus der Ukraine?
Die ukrainischen Führerscheine von Personen mit vorübergehendem Schutz werden in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterhin für die Dauer dieses Status anerkannt. Zum Führen eines Fahrzeugs benötigen sie weder eine beglaubigte Übersetzung noch einen internationalen Führerschein. Dies gilt auch für ukrainische Führerscheine, deren Gültigkeit nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist. Wer nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes dauerhaft in Deutschland bleibt, kann den Führerschein ohne theoretische und praktische Prüfung umschreiben lassen.
Die Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 FeV beruht auf der „Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 12. August 2026. Sie wurde am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderung zur Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 trat am 18. August 2026 in Kraft.
Quellen:
Bundesgesetzblatt – BGBl. 2026 I Nr. 236
Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung
ADAC: Umschreibung ausländischer Führerscheine
tun26081908

