Wenn man den Wohnort wechselt und umzieht, nachdem man die Einbürgerung und damit die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hat, ist folgendes zu beachten: Man sollte sich umgehend bei der Einbürgerungsbehörde des alten Wohnorts melden und die neue Adresse bekanntgeben. Die Zuständigkeit für das Verfahren geht dann auf die Einbürgerungsbehörde des neuen Wohnorts über und die Akten werden dorthin geschickt. Nachteile entstehen dadurch nicht. Dies teilte das Landratsamt Tübingen auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL mit.
tun24032006