28. September 2025

Urteil: AfghanInnen mit Zusage steht Visum für Deutschland zu

Noch immer warten 2400 Menschen in Islamabad, Pakistan, darauf, ein Visum für Deutschland zu bekommen. Diese AfghanInnen hatten im Rahmen des „Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen“ (BAP) die Zusage für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen und sind nun von der Abschiebung zurück nach Afghanistan bedroht. Hierüber hatte tünews INTERNATIONAL schon berichtet: tun25040104

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun am 8. Juli 2025 in einem Eilverfahren zu einer Klage einer Frau und ihren 13 Familienangehörigen entschieden, dass die Bundesregierung die zugesagten Visa erteilen müsse. Deutschland habe sich durch „Aufnahmebescheide rechtlich gebunden“, erklärten die Richter zur Begründung. „Von dieser freiwillig eingegangenen Bindung“ könne sich Deutschland nicht lösen. Das Auswärtige Amt ist nach der Entscheidung verpflichtet, sofort zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde das tun, könne es zu Verzögerungen kommen, erklärte eine Sprecherin des Gerichts.

Etwa 40 weitere Klagen
Etwa weitere 40 Eilanträge mit ähnlichen Klagen liegen nach Angaben des Gerichts vor. Mit diesen Klagen will die Organisation „Kabul Luftbrücke“ die Fortsetzung des BAP erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat im Vertrauen auf deutsche Versprechen verlassen, erklärte eine Sprecherin.

Von dem aktuellen Urteil könnten auch insgesamt 38 Personen betroffen sein, die der Tübinger Verein „move on – menschen.rechte Tübingen e.V.“ betreut, die eine Zusage, aber noch kein Visum bekommen haben, deren Klagen nun ebenfalls vom Berliner Gericht behandelt werden müssen. „Diese Menschen dürfen nicht im Stich gelassen und nicht den Taliban ausgeliefert werden“, erklärte Andreas Linder, der Geschäftsführer des Vereins in einer Pressemitteilung.

UN-Resolution und internationaler Strafbefehl gegen Talibanführer
In diesen Zusammenhang gehört auch die aktuelle Meldung vom 8. Juli 2025, dass der Internationale Strafgerichtshof ICC (Den Haag) einen internationalen Strafbefehl gegen die Talibanführer Haibatullah Akhundzada und Abdul Hakim Haqqani ausgestellt hat – wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere gegenüber Frauen und Mädchen. Gleichzeitig verabschiedete die Generalversammlung der UNO in New York eine Resolution, in der die islamistischen Taliban aufgerufen werden, die systematische Unterdrückung und Ausgrenzung der weiblichen Bevölkerung zu beenden. Israel und die USA stimmten gegen den Beschluss, zwölf Länder – darunter Russland, China, Indien und der Iran – enthielten sich.

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin: Verwaltungsgericht Berlin | Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan
Zur Pressemitteilung von „move on“:  move on | Aufnahmezusagen verpflichten zur Visumserteilung

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