Am 12. Juni 2026 ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft getreten. Es bringt europaweit einheitliche Regeln, aber auch Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland mit sich.
Mit dem neuen System sollen die Asylverfahren in allen Staaten der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Sie können noch vor der Einreise an den Außengrenzen der EU stattfinden. In Deutschland sind das Flughäfen oder Seehäfen. Grund- und Menschenrechte sollen eingehalten werden. Die Daten der Schutzsuchenden werden einheitlich erfasst und in das europäische Datensystem EURODAC eingegeben. Bei dem sogenannten Screening werden Fingerabdrücke abgenommen und Identität, Gesundheitszustand sowie potentielle Sicherheitsrisiken festgestellt. Dabei wird auch geprüft, ob ein anderer EU-Staat zuständig ist. Die Überprüfung dauere nur wenige Tage und sei kein Teil des Asylverfahrens. Sie werde nicht vom Bundesamt für Migration vorgenommen, heißt es von Seiten der Behörde.
Grenzverfahren und Rückkehrzentren für Asylsuchende
Für Personen, die aus Ländern kommen, die eine „Schutzquote“ von 20 Prozent oder weniger aufweisen, gibt es ein sogenanntes Grenzverfahren. Das gilt auch für Schutzsuchende, die nicht kooperieren oder ihre Identität verschleiern. Das Verfahren darf maximal zwölf Wochen dauern. Die Schutzsuchenden werden rechtlich so behandelt, als ob sie noch nicht in die EU eingereist sind – obwohl das physisch der Fall ist. Betroffene hätten nur einen eingeschränkten Zugang zu Rechtsmitteln gegen ablehnende Asylbescheide, schreibt der Mediendienst Integration. Eingeschränkte Bewegungsfreiheit und Haft seien möglich. Auch könnten nun Migranten ohne Asylanerkennung in Drittstaaten außerhalb der EU (sogenannte Return Hubs) geschickt werden, von wo aus dann die endgültigen Rückführungen erfolgen sollen. Hierüber gibt es eine aktuelle Einigung des Europaparlaments mit den EU-Mitgliedsstaaten. Voraussetzung dafür sind allerdings Verträge mit geeigneten Drittstaaten, die es bislang nicht gibt. Von dieser Regelung ausgenommen werden nur unbegleitete Jugendliche.
Ziel: Begrenzung der Migration
Die Bundesregierung verspricht sich von der GEAS-Reform eine bessere Steuerung und Begrenzung der Migration in der EU. Dadurch könnten die Verfahren schneller abgeschlossen werden. Zudem hat der Bundestag beschlossen, dass die Bundesländer sogenannte Sekundärmigrationszentren einrichten können. Dort sollen Antragsteller, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten haben oder über einen anderen EU-Staat eingereist sind (sogenannte Dublin-Fälle) zentral untergebracht werden. Von dort aus können sie nach Abschluss des Verfahrens direkt in die zuständigen Mitgliedstaaten abgeschoben werden.
Schnellere Arbeitsmöglichkeit für AsylbewerberInnen
Allerdings hat der Bundestag auch beschlossen, dass Asylbewerber mit einer Bleibeperspektive künftig nach drei statt nach sechs Monaten Aufenthalt arbeiten können. Dies gilt nicht für Schutzsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsländern wie zum Beispiel der Türkei, Dublin-Fälle und Menschen, die ihre Identität verschleiern.
Kritik von Menschenorganisationen
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen haben die neuen Asylregelungen scharf kritisiert und warnen vor grundlegenden Menschenrechtsverstößen. Sie befürchten, dass Geflüchtete weniger Rechte haben und quasi inhaftiert werden könnten. Das könne auch Familien mit Kindern treffen, so die Kritik. Für sie gilt die Aufenthaltspflicht in den neuen Zentren nun für maximal sechs Monate, und für Kinder in absoluten Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen.
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben das Reformpaket GEAS im Frühjahr 2024 nach mehrjährigen Verhandlungen verabschiedet. Die EU-Mitgliedstaaten mussten die elf Gesetzgebungspakete bis zum 12. Juni 2026 umsetzen.
Quellen und weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/migration-geas-2382758
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/gemeinsame-europaeische-asylsystem-node.html
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101848.pdf
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/EuropaeischerKontext/GEAS/geas-node.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-geas-asyl-100.html
Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) | Mediendienst Integration
https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-amnesty-pro-asyl-geas-umsetzungsgesetz
tun26052913

