Manche Kinder haben beim Zahnarzt so große Angst, dass sie nur unter Vollnarkose behandelt werden können. In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür – aber nicht immer. tuenews INTERNATIONAL hat bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) nachgefragt.
Vollnarkose: letzte Option
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen demnach die Kosten für eine Vollnarkose bei Kindern, wenn bei einer Zahnarztbehandlung eine andere Art der Schmerzausschaltung – also etwa eine Spritze – nicht möglich ist. Nach Einschätzung der Bundeszahnärztekammer ist die Vollnarkose in der Zahnmedizin grundsätzlich nicht die erste Wahl. Zunächst sollen andere Methoden wie örtliche Betäubung oder schonendere Verfahren geprüft werden. Eine Vollnarkose kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine umfassende Behandlung in einer Sitzung notwendig ist oder andere Verfahren nicht ausreichen.
Die Bundeszahnärztekammer verweist dabei auf klar definierte medizinische Voraussetzungen: Eine Vollnarkose kann insbesondere bei Kindern unter 12 Jahren notwendig sein, wenn sie nicht ausreichend kooperieren, sowie bei PatientInnen mit geistigen Behinderungen oder schweren motorischen Störungen. Auch bei ausgeprägten Angststörungen oder wenn medizinische Gründe gegen eine örtliche Betäubung sprechen, kann sie unter bestimmten Bedingungen übernommen werden.
Dabei erfolgt stets eine sorgfältige Abwägung zwischen den Risiken der Narkose und den möglichen Folgen, wenn eine notwendige Behandlung nicht oder nur unter großer Belastung durchgeführt werden kann.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen weist beispielsweise die Techniker Krankenkasse darauf hin, dass Eltern die Kosten für eine Vollnarkose selbst bezahlen müssen, wenn die medizinischen Kriterien nicht erfüllt sind.
Wer entscheidet über die Narkose?
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Vollnarkose wird zunächst von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt getroffen. Die endgültige Verantwortung liegt jedoch bei der Anästhesistin oder dem Anästhesisten, die die Narkosefähigkeit prüfen und die Durchführung überwachen.
Welche Risiken gibt es?
Nach Angaben der Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin gelten Narkosen in Deutschland grundsätzlich als sicher, da sie unter hohen medizinischen Standards durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
www.bzaek.de/service/positionen-statements/
www.dgai.de/aktuelles-patientinnen-projekte/pressemitteilungen/
www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/zaehne/zahnbehandlungen/
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