Im Neuen Jahr ändert sich einiges. Zum 1. Januar 2026 werden zum Beispiel Mindestlohn und Kindergeld erhöht. Für das Deutschland-Ticket müssen Fahrgäste mehr bezahlen. tuenews INTERNATIONAL mit einem Überblick:
Deutschlandticket
Zum 1. Januar 2026 wird das Deutschlandticket erneut teurer: Bundesweit steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. In der Stadt Tübingen kostet es dann 54 Euro, weil es einen Zuschuss gibt.
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Kindergeld
Das Kindergeld steigt einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Laut Arbeitsagentur passt die Familienkasse die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.
www.arbeitsagentur.de/presse/2025-53-kindergeld-steigt-ab-januar-2026
Krankenkassenbeitrag
Mehrere Krankenkassen haben angekündigt, dass der Zusatzbeitrag für Versicherte 2026 steigen wird. So erhöht zum Beispiel die AOK Baden-Württemberg den Satz von 2,6 auf 2,99 Prozent. Begründet wird dies mit steigenden Kosten und fehlenden Ausgleichszahlungen der Bundesregierung.
www.zdfheute.de/politik/deutschland/krankenkassen-dak-tk-beitraege-steigen-100.html
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt ab Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto in der Stunde, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission verbindlich beschlossen.
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Minijob
Minijobber dürfen vom kommenden Jahr an mehr Geld verdienen, ohne dafür Steuern und die meisten Sozialabgaben zu zahlen. Die Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar von 556 Euro auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro.
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Aktivrente
Ab 2026 können Rentnerinnen und Rentner bis 2000 Euro monatlich hinzuverdienen ohne Steuern zu bezahlen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334
Steuern und Abgaben
Der Grundfreibetrag für die Lohn- und Einkommenssteuer erhöht sich auf 12.348 Euro. Wer als unverheiratete Person ohne Kinder diese Summe im Jahr verdient, zahlt keine Einkommenssteuer. Der Kinderfreibetrag steigt auf 9756 Euro für jedes Kind.
Die Pendlerpauschale wird schon ab dem ersten Kilometer in Höhe von 38 Cent je Kilometer angerechnet.
Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr. Die Vereine können demnach mehr bezahlen, ohne dass die Empfänger Steuern zahlen müssen.
Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu den Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen.
Bundestag und Bundesrat haben entsprechende Gesetzentwürfe der Bundesregierung abgesegnet.
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesrat-beschluesse-rentenpaket-100.html
Wehrdienst
Das Wehrdienst-Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 bekommen einen Fragebogen zur Person, der auch nach der Motivation zum Wehrdienst fragt. Für Männer wird die Musterung wieder zur Pflicht. Der Wehrdienst ist weiterhin freiwillig.
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Weitere Inforamationen unter:
www.br.de/radio/bayern1/was-aendert-sich-2026
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