21. Januar 2025

Wann und wo Jugendliche arbeiten dürfen

Schicke Klamotten, ein besseres Handy – viele Kinder und Jugendliche möchten ihr Taschengeld aufbessern, um sich das leisten zu können. Deshalb suchen sie nach einem Job. Doch dafür gibt es klare Regeln. Schon 1960 hat die Bundesregierung das erste Jugendarbeitsschutzgesetz erlassen. Es soll die Sicherheit und Gesundheit der unter 18-Jährigen im Berufsleben gewährleisten. Das mehrfach angepasste Gesetz regelt die Arbeitsbedingungen und will Jugendliche vor Ausbeutung schützen.

Ab wann darf man arbeiten?
Kinder unter 15 Jahren dürfen gar nicht arbeiten – mit einer Ausnahme. Sobald sie 13 Jahre alt sind, können sie mit Zustimmung der Eltern bis zu zwei Stunden am Tag etwas Geld verdienen – etwa, indem sie Zeitungen austragen, Hunde hüten oder Nachhilfe geben. Auch im kulturellen Bereich, in der Landwirtschaft oder bei Sportveranstaltungen dürfen sie jobben, aber nicht samstags oder sonntags und an Feiertagen und nicht zwischen 20 und 8 Uhr. Auch die Unterrichtszeit ist tabu.
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen arbeiten, für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Eine Ausnahme gibt es: Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, weil sie die neunte Klasse noch nicht abgeschlossen haben, gelten als Kinder. Jobs sind damit auf zwei Stunden pro Tag begrenzt. Ferienjobs von bis zu vier Wochen im Jahr sind aber auch schulpflichtigen Jugendlichen erlaubt.

Arbeitszeiten: Nachtarbeit verboten
Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, wobei als Woche die Zeit von Montag bis Freitag gilt. Wenn Feiertage auf Werktage fallen, kann die Arbeitszeit über fünf Wochen verteilt werden, solange die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet und die tägliche Arbeitszeit maximal 8,5 Stunden beträgt. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit bis zu 9 Stunden täglich und 85 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten. Die Schichtzeit (Arbeitszeit plus Pausen) darf maximal 10 Stunden betragen, in bestimmten Branchen wie der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau bis zu 11 Stunden. Die Arbeitszeit ist generell auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr begrenzt, mit Ausnahmen in Branchen wie Bäckereien, Landwirtschaft und Gastronomie. In der Kultur- und Medienbranche dürfen Jugendliche bis 23 Uhr arbeiten, wobei eine anschließende Ruhezeit von mindestens 14 Stunden gewährleistet werden muss.

Ruhepausen und Urlaub
Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit beträgt die Pause 60 Minuten. Das Gesetz sieht je nach Alter unterschiedliche Urlaubsansprüche vor: Jugendliche unter 16 Jahren haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr, 17-Jährige auf 27 Tage und 18-Jährige auf 25 Tage.

Arbeitsschutz und Gesundheitsuntersuchungen
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und die Jugendlichen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Regelmäßige medizinische Untersuchungen sollen sicherstellen, dass die Jugendlichen die Arbeit bewältigen können.
Für mehr Informationen:

Baden-Württemberg | Jugendarbeitsschutzgesetz

Zoll | Jugendarbeitsschutz

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