Wer nach Tübingen zieht oder in der Stadt umzieht, kann seinen neuen Hauptwohnsitz ab sofort digital anmelden. Das muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug geschehen. Der neue Online-Dienst der Stadt erspart das persönliche Erscheinen beim Bürgerbüro oder in einer Verwaltungsstelle.
Einige technische Voraussetzungen
„Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone“, schreibt die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Der Online-Dienst findet sich auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/umzug. Voraussetzung sind allerdings ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion; ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle, mit der zum Beispiel sicher und kontaktlos bezahlt werden kann, oder ein Kartenlesegerät; die kostenlose Ausweis-App des Bundes für das Smartphone oder den PC und außerdem ein Nutzerkonto – zum Beispiel die Bund-ID. Sie bietet ein zentrales Konto zur Identifizierung bei allen Online-Anträgen.
Sich ausweisen, dann Daten aktualisieren
Nachdem NutzerInnen ihre Identität mit der Ausweis-App nachgewiesen haben, können sie ihre persönlichen Daten aus dem Melderegister abrufen und aktualisieren. Bevor der Antrag abgeschickt werden kann, muss aber noch die Bestätigung des Wohnungsgebers hochgeladen werden. Wohnungsgeber können die Eigentürmer der Wohnung, Vermieter oder Familienmitglieder von ihnen sein.
Was danach geschieht, beschreibt die Stadt ausführlich im hinteren Teil ihrer Pressemitteilung – siehe:
https://www.tuebingen.de/41632.html#/43281
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