Bei einem Rohrbruch oder einem anderen akuten Wasserschaden sollten Betroffene sofort handeln: Wenn es gefahrlos möglich ist, die Wasserzufuhr schließen und unverzüglich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Bei Gefahr für Menschen hat die eigene Sicherheit Vorrang.
Wasser stoppen und auf Stromgefahr achten
Bei einem Rohrbruch oder einem anderen akuten Wasserschaden sollten Betroffene sofort handeln: Wenn es gefahrlos möglich ist, die Wasserzufuhr schließen und unverzüglich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Bei Gefahr für Menschen hat die eigene Sicherheit Vorrang.
Wasser stoppen und auf Stromgefahr achten
Tritt Wasser aus einer Leitung oder einem defekten Schlauch im Haus aus, sollte das zugehörige Absperrventil geschlossen werden. Lässt sich der Wasseraustritt dadurch nicht stoppen, kann der Haupthahn die Wasserzufuhr zum Gebäude unterbrechen. Betroffene sollten jedoch keine überfluteten Räume betreten, um diesen zu erreichen, wenn dort Gefahr durch Strom besteht. Elektrische Geräte, Steckdosen und Sicherungskästen im nassen Bereich dürfen nicht berührt werden. Strom nur dann abschalten, wenn der Sicherungskasten trocken und gefahrlos erreichbar ist. Überflutete Keller können lebensgefährlich sein.
Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren
MieterInnen müssen einen Wasserschaden sofort dem Vermieter melden. Bei einem laufenden Wasseraustritt sollte zunächst telefonisch Hilfe organisiert und nicht nur eine E-Mail verschickt werden. Die Kontaktdaten der Hausverwaltung oder des Notdienstes können im Mietvertrag, in Unterlagen zur Wohnung oder auf einem Aushang im Treppenhaus stehen. Bei einer städtischen Wohnung ist die zuständige Wohnungsverwaltung der richtige Ansprechpartner.
Für die Meldung sind die genaue Adresse, das Stockwerk, die betroffenen Räume und eine Beschreibung des Wasseraustritts wichtig. Ein einfacher Satz am Telefon lautet beispielsweise: „In meiner Wohnung gibt es einen Wasserschaden. Die Adresse ist …, im … Stock. Das Wasser läuft noch. Bitte schicken Sie dringend Hilfe.“ Anschließend sollte der Schaden zusätzlich schriftlich gemeldet werden.
Wann sind Stadtwerke zuständig?
Für Störungen im Tübinger Wassernetz oder in anderen Gemeinden sind in der Regel die zuständigen Stadtwerke erreichbar – in Tübingen unter der Telefonnummer 07071 157-111. Die Leitwarte ist rund um die Uhr besetzt. Wer Wasser aus dem Straßenboden austreten sieht oder ein ungewöhnliches, nicht erklärbares Rauschen an der Hauptwasserleitung bemerkt, sollte dies dort melden.
Nach Angaben der Tübinger Stadtwerke umfasst ihre Zuständigkeit das öffentliche Leitungsnetz, die Hausanschlussleitung bis zum Hauptabsperrventil (Haupthahn) und den Wasserzähler. Für die anschließenden Wasserleitungen im Gebäude ist grundsätzlich der Hauseigentümer verantwortlich, der einen Sanitärbetrieb mit der Reparatur beauftragen muss. Bei einer defekten Leitung innerhalb der Mietwohnung sollten Betroffene deshalb unverzüglich den Vermieter oder die Hausverwaltung verständigen.
Bei akuter Gefahr: Feuerwehr unter 112
Sind Menschen gefährdet, steigt das Wasser schnell und bedrohlich an oder besteht Stromgefahr, sollte die Feuerwehr unter 112 gerufen werden. Beim Notruf den genauen Ort und die Gefahr beschreiben und auf Rückfragen warten. Dass ein Vermieter oder Sanitärnotdienst nicht erreichbar ist, ist allein kein Grund für einen Feuerwehrnotruf. Entscheidend ist die akute Gefahrenlage.
Die Schäden dokumentieren
Sobald es sicher möglich ist, sollten Betroffene gefährdete Gegenstände aus dem Wasserbereich bringen und Schäden mit Fotos dokumentieren. Hilfreich sind außerdem Notizen zu Datum, Uhrzeit, betroffenen Räumen und den bereits verständigten Personen. Die Dokumentation unterstützt die weitere Klärung mit Vermieter und Versicherung. Durchfeuchtete Wände und Böden müssen fachgerecht beurteilt und gegebenenfalls getrocknet werden, damit keine Folgeschäden durch Schimmel entstehen.
Weitere Informationen:
https://www.swtue.de/wasser.html (scrollen bis unten „Verhalten im Störungsfall“)
und Tipps zum Beseitigen von Schimmel:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/schimmel-an-der-wand-entfernen-das-koennen-sie-tun-6794
tun26090902

