24. September 2026

Bezahlkarte erhält neue IBAN

Asylbewerber erhalten für ihre Bezahlkarte eine neue IBAN. Sie gilt ab dem 16. Oktober 2026. Damit wird die bisherige Kontonummer ungültig. Wer eine solche Bezahlkarte hat, muss deshalb allen Zahlungsempfängern die neue Kontonummer mitteilen. Denn sonst gibt es Probleme, weil Lastschriften nicht mehr eingelöst werden. Darauf weist das Tübinger Landratsamt hin.
Bis zum 15. Oktober müssen alle Personen und Institutionen, die Beträge per Lastschrift abbuchen, über die neue Bankverbindung informiert sein. Das betrifft unter anderem auch das Deutschlandticket. Wird die neue Kontonummer nicht übermittelt, erhält der Empfänger den Hinweis, dass das Konto nicht mehr existiert. Dadurch können Rückfragen, Mahnungen und Mahnkosten entstehen.
Der Betreiber der Bezahlkarte stellt unter dem Link www.socialcard.de/iban ein Formular zur Änderung der Bankverbindung sowie eine mehrsprachige Ausfüllhilfe zum Formular zur Verfügung. Darüber hinaus verweist er auf den Support, den man unter www.socialcard.de findet.
Die Asylbewerberleistungsabteilung im Landratsamt Tübingen in der Wilhelm-Keil-Straße 50 hat alle Nutzer der Bezahlkarte im Landkreis Tübingen bereits angeschrieben und über die Änderung informiert. Für eine persönliche Vorsprache bittet die Behörde die Login-Daten sowie Unterlagen zu den bestehenden Lastschriften (beispielsweise Rechnungen) mitzubringen.
Die Asylbewerberleistungsbehörde ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.

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