13. Juli 2026

Wasserentnahme im Kreis Tübingen teils verboten

Das Landratsamt Tübingen hat die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen mit Pumpen im Landkreis untersagt. Schöpfen mit Eimern und Gießkannen ist weiterhin erlaubt.
Die sogenannte Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2026. Aus Neckar, Ammer und Echaz darf noch Wasser entnommen werden. Ein Aufstauen von Gewässern sei verboten, heißt es in einer Mitteilung. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Anhaltende Hitze und Trockenheit

Grund ist die anhaltende Trockenheit. Die Wasserstände in den Flüssen und Bächen im Landkreis Tübingen seien auf kritische Werte gesunken. Die Hitze führe zudem zu hohen Verdunstungsraten und Wassertemperaturen.

Wasserentnahmeverbot in anderen Landkreisen

Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Tübinger Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit Wasser umzugehen. In den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Sigmaringen und Zollernalb gilt schon seit längerer Zeit sogar ein generelles Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen – also auch für das Schöpfen mit Gießkannen und Eimern.

Weitere Informationen:
https://www.kreis-tuebingen.de/allgemeinverfuegung+beschraenkung+wasserentnahme

tun26071302

www.tuenews.de