Für syrische Geflüchtete gibt es auch weiterhin keine Möglichkeit, ohne Risiko in ihre alte Heimat zu reisen. Dies hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL bestätigt. Es bleibt also dabei, dass nur syrische Geflüchtete, die inzwischen einen deutschen Pass erhielten, auf Erkundungsreise in die alte Heimat gehen können, ohne ihren Schutzstatus und damit ihr Aufenthaltsrecht zu gefährden. Damit gibt es auch weiterhin wenig Möglichkeiten, durch eine Reise nach Syrien zu prüfen, ob dort ein Neuanfang möglich wäre. „Eine Garantie, dass Heimreisen syrischer Schutzberechtigter entgegen dieser gesetzlich vorgesehenen Vermutung keine Auswirkung auf den Schutzstatus haben, kann aus Sicht des Bundesinnenministeriums insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das BAMF die Entscheidungstätigkeit bei Straftätern und Gefährdern bereits teilweise wieder aufgenommen hat, nicht gegeben werden“, teilt das BAMF weiter mit.
Regierung lehnt Neuregelung ab
„Nach der geltenden Rechtslage wird gemäß § 73 Absatz 7 des Asylgesetzes bei nicht sittlich zwingend gebotenen Reisen in den Herkunftsstaat grundsätzlich vermutet, dass die Voraussetzung für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorliegen“, teilt das BAMF weiter mit. Ausnahmen sind möglich, wenn zum Beispiel ein Familienmitglied schwer erkrankt ist. Die frühere Ampel-Regierung hatte noch im Januar dieses Jahres erwogen, solche Erkundungsreisen zuzulassen. Die neue Bundesregierung hat die Idee aber nicht weiterverfolgt.
tuenews INTERNATIONAL hat darüber bereits im Dezember 2024 berichtet. (tun24122101)
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