8. Februar 2025

Wer darf wählen bei der Bundestagswahl?

Von Bernhard Kirschner
Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Diesen Termin hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier festgelegt, weil die jetzige Bundesregierung keine Mehrheit mehr hat. Der reguläre Termin wäre eigentlich erst im September gewesen.

Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Man muss seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Grundsätzlich besitzen alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht, unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.

Freie und geheime Wahl
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass der Willen unverfälscht zum Ausdruck gebracht werden kann. Dazu gehört auch das Recht, nicht zu wählen.
Die Wahl ist geheim. Das hat der Staat sicherzustellen. Die Stimmabgabe erfolgt deshalb in Wahlkabinen, die von außen nicht eingesehen werden können. Die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurnen geworfen.

Direkte Wahl
Man hat zwei Stimmen auf einem Stimmzettel. Mit der ersten Stimme, die man links auf dem Wahlzettel ankreuzt, wählt man direkt die Abgeordnete oder den Abgeordneten des Wahlkreises für den Bundestag. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Sie bestimmt, wie stark die Partei im Bundestag vertreten sein wird.
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, die wiederum in Wahlbezirke unterteilt sind. Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2.500 Wahlberechtigte einen Wahlbezirk bilden. Zum Wahlkreis Tübingen gehören zum Beispiel auch einige Gemeinden des Zollernalbkreises.

Wahlbenachrichtigung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Für jeden Wahlbezirk führt die Gemeindebehörde ein eigenes Wählerverzeichnis, in das die Wahlberechtigten eingetragen werden. Bei mehreren Wohnungen in Deutschland erfolgt das im Ort der Hauptwohnung. Wahlberechtigte müssen spätestens drei Wochen vor der Wahl die Wahlbenachrichtigung erhalten. Darin steht auch, in welchem Wahllokal man wählen gehen kann oder wo man Briefwahl beantragen kann. Hat man keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollte man sich beim zuständigen Rathaus melden. Am Wahltag sollte man möglichst die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis ins Wahllokal mitnehmen. Das ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlmöglichkeit für Auslandsdeutsche
Wahlberechtigte Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sogenannte Auslandsdeutsche, dürfen in der Regel ebenfalls wählen. Wenn sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen zu werden.

Weiterführende Links:
Bundestag | Wahlrechtsgrundsätze
Wikipedia | Bundestagswahlrecht
https://www.tuebingen.de/77.html

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