Wenn Menschen von einem Land ins andere wechseln, stehen sie oft vor dem Problem, dass ihre Urkunden nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Mit einer einfachen Übersetzung ist es in den meisten Fällen aber nicht getan. Es gibt genaue Vorschriften, was erforderlich ist, um inländische Urkunden im Ausland zu verwenden: Benötigt werden entweder eine Apostille oder eine Legalisation – Bescheinigungen für die Anerkennung. Wer beispielsweise die deutsche Geburtsurkunde seines Kindes in der Ukraine anerkennen lassen will, benötigt eine Apostille. „Mit der Apostille wird die deutsche öffentliche Urkunde direkt im Ausland anerkannt“, erläutert Sebastian Wiest, der Sprecher des Tübinger Landgerichts für Zivilsachen, auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL. Damit kann der ukrainische Staat sicher sein, dass die deutsche Urkunde korrekt ist. Apostillen sind eine Art vereinfachtes Verfahren zwischen den Ländern, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Das sind weltweit mehr als 100 Staaten, darunter auch die Ukraine oder die Türkei, nicht aber Syrien, Afghanistan oder der Iran. Für einige EU-Staaten und die Schweiz gibt es in Deutschland weitere Vereinfachungen.
Werden Urkunden nun in einem Land eingesetzt, das dem Haager Abkommen von 1961 nicht beigetreten ist, benötigt der Urkunden-Besitzer eine Legalisation. „In diesem Fall beglaubigen die deutschen Stellen die Urkunden vor“, sagt Wiest. Die Antragsteller und Antragstellerinnen müssen dann zum Konsulat des Staats, in dem die Urkunde eingesetzt werden soll. Dort wird die Urkunde dann „legalisiert“, also „überbeglaubigt“, wie das im Amtsdeutsch heißt. Dann erst kann sie in dem Land eingesetzt werden. Dieses Verfahren ist zum Beispiel für Menschen aus Syrien, dem Iran, dem Irak oder Afghanistan und einigen anderen Ländern erforderlich.
Für verschiedene Dokumentenarten gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten: „Das Landgericht Tübingen ist ausschließlich zuständig für Beglaubigungen der Dokumente der Gerichte unseres Landgerichtsbezirks (Tübingen, Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Rottenburg, Nagold und Calw) sowie die im Landgerichtsbezirk liegenden Notariate“, teilt die Pressestelle mit. Dabei kann es bis zu drei Wochen dauern, bis ein Antrag bearbeitet ist. Bei anderen Urkunden helfen die Stellen weiter, die sie ausgestellt haben. Die Kosten für eine Apostille beginnen – je nach Urkunde und Land – bei 30 Euro. Bei Verwaltungsurkunden ist das jeweilige Regierungspräsidium zuständig. Es gibt außerdem Agenturen, die das komplette Verfahren abwickeln. Dafür fallen aber zusätzliche Kosten an. Ansprechpartner sind auch die konsularischen Vertretungen der Länder, in denen eine Apostille oder Legalisation anerkannt werden soll.
Sollen ausländische Urkunden in Deutschland anerkannt werden, ist das Verfahren vom Grundsatz her ähnlich. Probleme entstehen aber dadurch, dass beispielsweise Geflüchtete nicht ohne Weiteres in ihr Herkunftsland reisen können, um eine Legalisation in die Wege zu leiten. Welche Alternativen es gibt, beschreibt beispielsweise für den Iran die Deutsche Botschaft in Teheran:
https://teheran.diplo.de/ir-de/-/2402396
Weitere Infos auf der Seite des Landgerichts Tübingen:
https://landgericht-tuebingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service+_+Wegweiser/Apostillen+_+Legalisationen
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