23. April 2025

Zahnfüllung nur noch ohne Amalgam

Seit Anfang dieses Jahres dürfen Zahnärzte in der ganzen EU ihren Patienten keine Zahnfüllungen mit Amalgam mehr einsetzen. Das hat die EU-Kommission geregelt. Dieses Verbot betrifft somit auch Baden-Württemberg. Alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen haben aber auch weiterhin einen Anspruch auf Zahnfüllungen, für die sie nicht zusätzlich etwas zahlen müssen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben sich auf alternative Materialien verständigt, die Amalgam ersetzen werden.
Dentalamalgam, das Quecksilber enthält, wurde bisher häufig für Zahnfüllungen genutzt. In Baden-Württemberg haben bereits vor dem Verbot viele Zahnarztpraxen den Einsatz von Amalgam reduziert. Laut der Krankenkasse Barmer nutzten im Jahr 2024 nur noch 8,3 Prozent der Praxen im Bundesland Amalgam für Zahnfüllungen.
Zusätzlich sind Zahnarztpraxen verpflichtet, Amalgamabscheider zu installieren, um zu verhindern, dass quecksilberhaltige Materialien in die Umwelt gelangen. Diese Abscheider müssen regelmäßig gewartet und das abgeschiedene Amalgam fachgerecht entsorgt werden.
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