8. Februar 2025

Afghanische Pässe werden wieder ausgestellt

Für Menschen aus Afghanistan gibt es jetzt wieder die Möglichkeit, sich beim afghanischen Konsulat in München einen Pass zu beschaffen. Das berichtet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg auf der Basis von Informationen des baden-württembergischen Ministeriums für Justiz und Migration. Das war seit der Machtübernahme der Taliban für über zwei Jahre nicht mehr möglich.
Demnach werden von afghanischen Vertretungen ausgestellte Dokumente im Konsulat anerkannt. Passverlängerungen sind bei allen afghanischen Auslandsvertretungen wieder möglich. Das Generalkonsulat in München erstellt neue Pässe, wenn vollständige Tazkiras oder E-Tazkiras vorliegen, die vom Außenministerium in Kabul registriert und überprüft wurden und die im elektronischen System überprüft werden können. Eine Tazkira ist ein nationales Personaldokument, das als Identitäts- und Wohnsitznachweis und als Nachweis der afghanischen Staatsangehörigkeit dient. Sollte eine Passausstellung im Einzelfall nicht möglich sein, stellt das Konsulat in München Negativbescheinigungen aus.
Nach Ansicht des Flüchtlingsrats geht das Justizministerium davon aus, dass die Passbeschaffung wieder möglich und zumutbar ist. Es werden nur noch in begründeten Einzelfällen Reiseausweise für Ausländer (deutscher Passersatz) ausgestellt. Das bedeutet insbesondere für Personen, die bereits in der Vergangenheit einen Reiseausweis für Ausländer erhalten haben, dass dieser wahrscheinlich nicht verlängert wird. Alle AfghanInnen sollten zur Passbeschaffung beim Konsulat in München vorsprechen, ist ihnen das nicht möglich oder zumutbar, müssen sie es gut begründen, um einen Reiseausweis für Ausländer erhalten zu können, so der Flüchtlingsrat.
Zur Homepage des afghanischen Generalkonsulats in München:
https://www.afghanconsulatemuc.de/de/consular-affairs/passport.html

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