14. August 2026

Anerkennung für Heilberufe wird einfacher

Deutschland vereinfacht die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Die neuen Regeln betreffen unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen. Besonders relevant sind die Änderungen für Fachkräfte mit Abschlüssen aus sogenannten Drittstaaten – also Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Dazu gehört auch die Ukraine. Die neuen Regelungen treten größtenteils am 1. November 2026 in Kraft.

Kenntnisprüfung statt Beglaubigungen

Eine der größten Hürden bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten ist bisher die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung. Dabei wird die ausländische Ausbildung detailliert mit der entsprechenden deutschen Ausbildung verglichen. Antragstellende müssen dafür umfangreiche Unterlagen über ihre Ausbildung einreichen und übersetzen lassen.
Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker wird künftig grundsätzlich die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Dabei handelt es sich um eine Berufszulassungsprüfung mit einheitlichen Standards. Sie konzentriert sich nicht auf zuvor festgestellte individuelle Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung.
Eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt weiterhin möglich, wenn Antragstellende sich ausdrücklich dafür entscheiden.

Weniger Aufwand mit Unterlagen

Wer direkt die Kenntnisprüfung absolviert, muss keine Unterlagen mehr vorlegen, die ausschließlich für die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise detaillierte Curricula ausländischer Hochschulen. Diese müssen dann auch nicht mehr vervielfältigt, übersetzt oder beglaubigt werden.
Andere Unterlagen, die für das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren erforderlich sind, fallen dadurch nicht automatisch weg. Vereinfacht wird vor allem der aufwendige Vergleich der ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung.
Für Hebammen gilt eine andere Regelung: Sie können zwischen einer Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang wählen.

Aufwand für Fachkräfte aus Drittstaaten sinkt

Die Änderungen sind auch für Menschen relevant, die ihre medizinische Berufsqualifikation in der Ukraine erworben haben. Da die Ukraine nicht zur EU, zum EWR oder zur Schweiz gehört, gelten ukrainische Abschlüsse bei der Anerkennung als Qualifikationen aus einem Drittstaat.
Für Betroffene kann durch die Neuregelung insbesondere der Aufwand sinken, detaillierte Ausbildungsunterlagen zu beschaffen, übersetzen zu lassen und beglaubigen zu lassen. Statt eines umfangreichen Vergleichs der Ausbildungsinhalte steht künftig grundsätzlich die Kenntnisprüfung im Mittelpunkt.
Wichtig ist der Zeitpunkt des Antrags: Für Anträge auf Anerkennung einer in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikation, die bis einschließlich 31 Oktober 2026 gestellt werden, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Die neuen Regeln gelten damit grundsätzlich für entsprechende Anträge ab dem 1. November 2026.
Das bedeutet jedoch keine automatische Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Auch nach der Reform müssen die jeweiligen Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllt werden.

Deutschkenntnisse bleiben notwendig

Die fachlichen Anforderungen werden durch die Reform nicht gesenkt. Weiterhin gilt als Zielniveau der Standard C1. Dafür gibt es spezielle Berufssprachkurse für akademische Heilberufe. Infos dazu gibt es auf der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AnerkennungsBSK/anerkennungsbsk-node.html
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bleiben die Standards für Patientensicherheit und Versorgungsqualität bestehen. Für Ärztinnen und Ärzte reicht beispielsweise die Anerkennung der Berufsqualifikation allein nicht für die Approbation aus. Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Dafür müssen unter anderem auch die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Die Reform soll damit vor allem Bürokratie abbauen und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigen. Die fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen für die Arbeit in einem Heilberuf in Deutschland bleiben bestehen.

Quellen und weitere Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

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