18. Juni 2025

Anerkennungsberatung: Neustart im alten Beruf

Kann man mit seinem Studium oder seiner Berufsausbildung aus der Ukraine, aus Syrien oder Afghanistan in Deutschland arbeiten? In vielen Fällen ja. Oft bedarf es aber einer förmlichen Anerkennung und manchmal auch einer Zusatzqualifikation. Dazu kann man sich in der Nähe beraten lassen – in Baden-Württemberg helfen Beraterinnen und Berater des Fachverbands IN VIA in mehr als 20 Orten zwischen Bodensee und Tübingen über das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ weiter.
Wer als Geflüchteter in Deutschland in seinem früheren Beruf arbeiten möchte, kann sich auf der Homepage des Bundesbildungsministeriums Anerkennung in Deutschland | Anerkennungsverfahren

in insgesamt elf Sprachen zunächst über das Verfahren informieren. Auch die Beraterinnen und Berater beim Jobcenter helfen weiter.
In Tübingen, Reutlingen und anderen Städten bietet IN VIA Termine für eine Anerkennungsberatung an. Die Anerkennungsberatung bei IN VIA in Ulm (https://invia-drs.de) informiert auf der Seite invia-drs.de | Beratung zu ausländischen Abschlüssen. IN VIA ist ein Fachverband der Caritas, der sich speziell für Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzt. Die Zentrale der Anerkennungsberatung befindet sich in Ulm und ist zuständig für alle Ratsuchenden im Regierungsbezirk Tübingen. Der umfasst das Dreieck zwischen Tübingen, Ulm und dem Bodenseekreis. Beratungen gibt es nach Absprache nicht nur in Tübingen und Reutlingen, sondern auch in Münsingen oder Dettingen/Erms. Beraten wird außerdem in Ulm, Albstadt, Aulendorf, Balingen, Biberach, Ehingen, Friedrichshafen, Hechingen, Leutkirch, Ravensburg und Sigmaringen. Außer in Deutsch und Englisch sind Gespräche an einigen Standorten auch in Spanisch, Italienisch und Rumänisch möglich, für weitere Sprachen gibt es Dolmetscher. Weitere Infos:
anerkennung@invia-drs.de
0731/ 388 522 -13
Grundlegende Infos gibt es auch bei der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Sie ist unter der Telefonnummer wird +49 30 1815 – 1111 zu erreichen und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesanstalt für Arbeit (BA) betrieben. 

BAMF | Hotline Arbeiten und tun24111204

tun25050201

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