21. Mai 2025

Syrien: Über 300 000 Geflüchtete aus dem Ausland zurückgekehrt

Seit dem Sturz des Assad-Regimes im vergangenen Dezember sind bereits 1,2 Millionen Menschen nach Syrien zurückgekehrt. Nach Angaben des UN-Koordinators für humanitäre Hilfe handelt es sich dabei zum größten Teil um sogenannte Binnenflüchtlinge – 885 000 Menschen, die in weniger umkämpften Teilen des Landes Zuflucht gesucht hatten und nun in ihre Heimat zurückkehrten. Aber auch 302 000 Geflüchtete aus dem Ausland kamen zurück.
In Deutschland und anderen europäischen Ländern wird darüber diskutiert, ob und wie schnell syrische Geflüchtete zurückkehren sollen. Erfahrungsberichte von Syrern, die bereits in ihrer alten Heimat zu Besuch waren (tun25031105), zeigen aber, dass die Situation im Land nach wie vor schwierig ist. Viele Häuser sind zerstört, die Armut ist groß. Die Bundesregierung unterstützt Geflüchtete aus Syrien, zurückzukehren. Wer zurückkehren will, kann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Starthilfe beantragen. Finanziert werden die Reisekosten, eine Beihilfe und eine Starthilfe – 1000 Euro pro Erwachsenem und 500 für Kinder und Jugendliche. Eine Familie kann so bis zu 4000 Euro bekommen. Nach Angaben von Mediendienst Integration sind in Deutschland bis 15. April 464 Geflüchtete aus Syrien mit dem Rückkehrhilfe-Programm REAG/GARP nach Syrien ausgereist.
Diskutiert wurde in der Politik zuletzt über Möglichkeiten, für einen Informationsbesuch nach Syrien zu reisen. Das war nämlich bisher für alle Syrer, die hier als Asylberechtigter anerkannt sind oder einen anderen Schutzstatus haben, riskant. Ihnen drohte im Ernstfall die Abschiebung (tun24122101). Ganz ohne Risiko für ihren Aufenthaltsstatus können im Moment nur Geflüchtete nach Syrien reisen, die bereits einen deutschen Pass haben. Dass das Risiko real ist, zeigt eine Statistik des BAMF: Demnach wurden zwischen 1. November 2024 und dem 31. März 2025 insgesamt 2157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund zeitweiser Heimreisen in das Herkunftsland begonnen. Davon betrafen 734 Fälle Syrer.
Wer als Geflüchteter eine Niederlassungserlaubnis oder einen deutschen Pass hat, kann in Ruhe abwarten. Auch für Geflüchtete mit anderem Aufenthaltsstatus gibt es im Moment keinen Handlungsbedarf, doch wird wohl ihr Aufenthaltsstatus überprüft, wenn sie die Lage in Syrien verbessert hat. Die vorherige Bundesregierung hatte signalisiert, dass gut integrierte Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland arbeiten und Deutsch sprechen, bleiben können sollen. Gleichzeitig sollen Straftäter und Gefährder abgeschoben werden.
Die meisten Geflüchteten aus Syrien leben in Deutschland mit subsidiärem Schutz (323 000) oder als Flüchtling (304 000). Asylberechtigt sind mit 4800 vergleichsweise wenige.
Auf der Seite
https://www.returningfromgermany.de/de/centres/
lässt sich der aktuellsten Stand der Rückkehrhilfen abrufen.
Auch beim Landratsamt Tübingen gibt es eine Rückkehrberatung (tun24121701):
https://www.kreis-tuebingen.de/soziales/migration+integration/rueckkehrberatung

tun25041507

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